Am 10. November ist OB-Wahl in Bingen. Am 8. Juni gehen die Stellenanzeigen für dieses Amt raus. Die Anforderungen sind dabei eher formal. Im Grunde kann sich jeder bewerben.
Von Erich Michael Lang
Reporter Rheinhessen
Karikatur: Heinrich Schwarze-Blanke
(Karikatur: Heinrich Schwarze-Blanke)
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BINGEN - Wer sich derzeit mit dem Gedanken trägt, noch einmal eine berufliche Veränderung zu wagen, der sollte auch das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Bingen am Rhein in Erwägung ziehen. „Was? Ich doch nicht“, mag mancher denken. Tatsächlich aber sind die formalen Kriterien für eine Bewerbung äußerst niederschwellig. Die entsprechenden Anzeigen in der AZ, dem Staatsanzeiger und auf der Homepage der Stadt Bingen gehen am 8. Juni raus.
Mit 65 Jahren ist die Uhr abgelaufen
Nun handelt es sich beim Oberbürgermeister (die feminine Variante im Folgenden stets mitgedacht) um eine Art Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens mit mehreren 100 Beschäftigten und einem Umsatz von 70 Millionen Euro. Doch bewerben auf das Amt kann sich im Grunde jeder, Bürgerinnen und Bürger wie Du und ich.
Wählbar ist demnach gemäß der Stellenausschreibung, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl (10. November 2019) das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist (von Gerichts wegen nicht wählbar), die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Das müsste eigentlich zu schaffen sein. Nicht gewählt werden kann übrigens, wer am Wahltag sein 65. Lebensjahr vollendet.
Und – ganz wichtig: „Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3/B 4 zugeordnet.“ Das sind brutto rund 8600 Euro, was eigentlich weniger nach Hunderten von Beschäftigten und 70 Umsatzmillionen klingt; so ist es aber nun mal in der öffentlichen Verwaltung.
Wer es ganz genau nimmt, der kann dann seiner Bewerbung noch die „üblichen Unterlagen“ beifügen: also versuchen, zu glänzen mit Lebenslauf, Abschlüssen, Qualifikationen. Das ist letztlich aber nicht entscheidend. Denn der Oberbürgermeister wird in sein Amt nicht durch den Stadtrat berufen und schon gar nicht durch die Verwaltung selbst. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Bei einer Urwahl sind dann weniger die „üblichen Unterlagen“ entscheidend, als vielmehr, ob die Binger einem Kandidaten zutrauen, die Stadt zu führen und ob sie auch Vertrauen in die Persönlichkeit des Bewerbers setzen.
Eine kleine Hürde muss dann allerdings für die Urwahl noch genommen werden. Einen Vorschlag zum Amt des Oberbürgermeisters kann eine Wählergruppe oder auch ein Einzelbewerber einreichen. Der Wahlvorschlag braucht Unterstützungsunterschriften von Binger Wahlberechtigten, die vom Kommunalwahlgesetz entsprechend zur Einwohnerzahl festgesetzt sind. In Bingen wären das 120. Wer die paar Unterstützer nicht zusammenbekommt, der sollte tatsächlich nicht zur Wahl antreten.
Einer hat für eine Bewerbung bereits den Finger gehoben, und das ist der Amtsinhaber Thomas Feser. Die SPD hat zumindest glaubhaft versichert, auch eine eigene Frau, einen eigenen Mann ins Rennen schicken zu wollen, was aber erst nach der Kommunalwahl am 26. Mai entschieden werde. Von den anderen Ratsfraktionen sind entsprechende Überlegungen nicht bekannt, sodass eben tatsächlich noch die Möglichkeit besteht, ein unabhängiger Kandidat (oder mehrere) werfen den Hut in den Ring.
Bei nur zwei Bewerbern wird auch die Entscheidung am 10. November fallen. Bei drei Bewerbern oder mehr wird eine Stichwahl wahrscheinlich, die auf den 24. November festgesetzt wurde. Die Bewerbungsfrist läuft jetzt erst einmal bis zum 15. Juli.