Erschließung auf dem Rochusberg mit amtlichem Segen
Im August wurde das Gelände auf dem Rochusberg wegen illegaler Bebauung geräumt. Wie aber konnte es einen Strom- und Wasseranschluss geben? Jetzt zeigt sich: Auf völlig legalem Weg.
Von Erich Michael Lang
Reporter Rheinhessen
Auf völlig legalem Weg gab es für dieses dicht bewachsene Grundstück auf dem Rochusberg 2017 einen Strom- und Wasseranschluss. Das Gelände wurde im August 2019 zwangsgeräumt.
(Foto: Michael Lang)
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
BINGEN - Eine Frage ist nach der Zwangsräumung auf einem Außengelände neben der Open-Air-Wiese auf dem Rochusberg unbeantwortet geblieben: Wie konnte das Grundstück durch die Stadtwerke überhaupt einen Wasser- und Stromanschluss erhalten, wo doch eben für die sofortige Vollziehung der Zwangsräumung Ende August mit ausschlaggebend war, dass illegal bauliche Anlagen mit entsprechender Strom- und Wasserversorgung entstanden seien, die im Außenbereich nichts verloren haben.
Verwaltungsnotiz bringt Licht ins Dunkel
Die Zwangsräumung durch Kräfte des städtischen Ordnungsamtes zusammen mit einer 20-köpfigen Einheit der Polizei hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil die Behörden den Verdacht äußerten, der Grundeigentümer sympathisiere mit der sogenannten Reichsbürger-Bewegung (wir berichteten).
Politisch also umso pikanter die Frage, wie das Gartengrundstück überhaupt erschlossen werden konnte. Entsprechend gab es auch Anfragen im Planungsausschuss, die aber mit dem Hinweis, die Verwaltung selbst müsse überprüfen, wie es zu der Genehmigung kam, vertagt wurden. In Aussicht steht, dass das Thema erneut im Bau- oder Planungsausschuss nach den Herbstferien aufgegriffen wird.
Nun liegt der AZ aber eine interne Verwaltungsnotiz vom März 2017 vor, die Licht in das Dunkel bringt. Demnach handelte es sich bei dem Vorstoß, einen Strom- und Wasseranschluss zu verlegen, um einen offiziellen Antrag des Grundeigentümers über seine Firma „Rasolar e.V.“. Wegen der technischen und verwaltungsseitigen Details gab es auch einen Ortstermin. Die versorgungstechnische Andienung des Grundstücks sollte, so wurde festgehalten, über das bereits erschlossene Nachbargrundstück, das Open-Air-Gelände, erfolgen. Die Stadtwerke sagten die Herstellung der Anschlüsse zu, der Eigentümer die Organisation der erforderlichen Grabungs- und Verlegearbeiten. Die Notiz vermerkt auch, dass Oberbürgermeister Thomas Feser grünes Licht für einen auf 1500 Euro gedeckelten, einmaligen Zuschuss für die Maßnahme durch die Stadtwerke gab. Für das Grundstück wurde auch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
OB Feser bleibt auf AZ-Anfrage gelassen. Die Voraussetzungen und Überlegungen seinerzeit, die zu dem Anschluss des Grundstückes führten, seien völlig andere gewesen, wie sie sich schließlich bei der Zwangsräumung gezeigt hätten. Feser bestätigt den gewährten Zuschuss, der aber dem Unternehmen gegolten habe, das auf dem Grundstück Bienenkörbe errichten wollte. „In Nachbarschaft der Open-Air-Wiese war dabei nie von einer festen Wohnung oder Bebauung die Rede“, sagt Feser. Im Kern sei es darum gegangen, die Bewässerung des Geländes, das entsprechend bepflanzt werden sollte, sicherzustellen. Auch hatte der Eigentümer gegenüber der Anlange bereits einen „Friedensbaum“ gepflanzt, der ebenfalls nicht mit Wasser versorgt werden konnte. Es habe sich angeboten, die Versorgung über die benachbarte Open-Air-Wiese sicherzustellen. Die Kosten des Wasser- oder Stromverbrauchs habe selbstverständlich der Grundeigentümer tragen müssen. Bei der Vereinbarung sei es um das Grundstück gegangen und nicht um die fest installierte Containeranlage, die dann erst gut zwei Jahre später zu dem Rechtsstreit und der Räumung führen sollte. Auch standen keine Reichsbürger-Vorwürfe im Raum.
Das Mainzer Verwaltungsgericht hatte am 22. August die Klage der Firma Rasolar gegen die Räumung zurückgewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Das Mainzer Gericht erachtete die Argumentation der Stadt als begründet und verwies unter anderem darauf, dass auch zur Verhinderung eines möglichen Nachahmereffektes unzulässige bauliche Anlagen im Außenbereich zeitnah entfernt werden müssten.