BINGEN/KOBLENZ - (sp). Oberbürgermeister Thomas Feser ist nun gespannt, wie es weitergeht. Denn seit Donnerstag liegt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) auf seinem Schreibtisch. „Jetzt ist das Land am Zug“, sagte er auf AZ-Anfrage. Denn das OVG hat in der Verhandlung am Mittwoch zumindest das Urteil des Verwaltungsgerichts vom November 2016 mit Blick auf die Ansiedlung eines Möbelmarkts im Gewerbe- und Industriegebiet Sponsheim-Grolsheim aufgehoben. Nun wird der Beklagte, also das Land, verpflichtet, über den Antrag der Klägerin, die Stadt Bingen, auf „Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden“, heißt es im Urteil wörtlich.
Wie mehrfach berichtet ist das Land der Auffassung, dass der von Bingen forcierte Möbelmarkt zu groß dimensioniert ist. Ein solches Projekt sei nur dann zu befürworten, wenn die Gesamtverkaufsfläche auf maximal 22 000 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt bleibt und die Fläche für innenstadtrelevante Sortimente 2000 Quadratmeter nicht übersteigt. Die Stadt Bingen besteht allerdings auf einer Verkaufsfläche von 45 000 Quadratmetern, davon 2250 Quadratmeter mit innenstadtrelevanten Randsortimenten, anzusiedeln.