Besucher von Techno-Festival starb wahrscheinlich an Vergiftung
Nach dem Tod eines 35-Jährigen in Bingen hat die Staatsanwaltschaft nun das vorläufige Ergebnis der Obduktion bekanntgegeben.
Von hsp/cts
Der Konsum von illegalen Drogen geht für Partygänger oftmals mit einem hohen gesundheitlichen Risiko einher.
(Archivfoto: dpa)
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BINGEN - Die Vermutung hat sich bestätigt, ursächlich für den Tod des 35-jährigen Mannes aus Heppenheim, der in der Nacht zum Sonntag in Bingen starb, ist wahrscheinlich eine Vergiftung. Das gehe aus dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion hervor, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mainz am Dienstag. Allerdings dauerten weiterführende Untersuchungen noch an. Hinweise auf eine andere Todesursache gebe es bislang nicht.
Wie mehrfach berichtet, war der Besucher des Palazzo-Techno-Festivals „Tanz der Familie“ kollabiert und im Krankenhaus gestorben. Rettungskräfte hatte vergeblich versucht, den 35-Jährigen wiederzubeleben. Das Techno-Festival mit rund 1500 Besuchern wurde schließlich abgebrochen. Zwei weitere Personen, die über Übelkeit geklagt hatten, brachen ebenfalls zusammen. Lebensgefahr besteht laut früheren Polizeiangaben aber nicht. Ermittler hatten eine überschaubare Menge Tabletten sichergestellt. Die Polizei warnt nach wie vor dringend vor der Einnahme dieser grünen und braunen Pillen.
Ermittlungen laufen weiter
Bisher haben sich die Veranstalter aus Wiesbaden nicht zu dem Vorfall geäußert, auch die Eigentümer und Vermieter des Palazzo, Jens Feuerbach und Klaus Endemann, bleiben zurückhaltend. „Die Ermittlungen laufen noch. Kein Kommentar von unserer Seite“, heißt es am Dienstag. Ob der Tod des Mannes zum Aus der Veranstaltungsreihe in der ehemaligen Binger Stadthalle führen könnte, sei „unklar“.
Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler informierte: „Neben den im Anschluss an die Obduktion veranlassten toxikologischen Untersuchungen sind Herkunft und Verbreitung der Betäubungsmittel natürlich Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Hierzu gehören die Vernehmung von Zeugen oder sonstigen Auskunftspersonen, aber auch die Auswertung sonstiger kriminalpolizeilicher Erkenntnisse zu den sichergestellten Substanzen.“ Detaillierte und veröffentlichungsfähige Angaben seien aktuell nicht möglich, „um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden“.