Gegen den Bebauungsplan für das Hotel “Papa Rhein“ wollen Eigentümer aus der Gartenstadt vorgehen.Das Hotel verfüge über keine Tiefgarage, die Stadt habe Steuergelder verschleudert.
Von Erich Michael Lang
Reporter Rheinhessen
Anlieger Gerd Hessert am Fähranleger. Die Anwohner schließen eine Klage gegen den Bebauungsplan nicht aus. Foto: Thomas Schmidt
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BINGEN - Die Einwendungen gegen den Bebauungsplan wurden erwogen und weggewogen; was nichts anderes heißt, als dass über die bloße Zurkenntnisnahme hinaus die Kritikpunkte keine Rolle mehr spielen. Nun hilft nur noch der Klageweg. Am 28. August will die Eigentümergemeinschaft des zweiten Bauabschnitts der Gartenstadt darüber entscheiden, ob sie vor Gericht zieht.
Gegenstand des Konfliktes sind die baurechtlichen Festsetzungen, die im Zusammenhang mit dem Hotelprojekt „Papa Rhein“ zwischen Gartenstadt und Fähranleger gemacht wurden. Dabei geht es nicht um Fundamentalopposition, die das Projekt in Gänze verhindern möchte. Professor Dr. Gerd Hessert von der Eigentümergemeinschaft erläutert vielmehr im Gespräch mit der AZ, dass von allen ein zweites Hotel am Rhein als notwendig erachtet werde; genauso wie übrigens auch die Fortsetzung der Gartenstadtbebauung. Während aber nun auch die künftigen Häuser der Gartenstadt sich baurechtlich an dem orientieren werden, was einmal zu Landesgartenschauzeiten festgesetzt worden ist, komme das Hotel eben durch jenen umstrittenen Bebauungsplan in den Genuss zahlreicher Ausnahmeregelungen, die sich aus Sicht der Eigentümer wiederum negativ auf das gesamte Areal auswirken.
Das offensichtlichste Beispiel ist für die Eigentümer die Tiefgarage. Während auch in den künftigen Gartenstadtabschnitten Tiefgaragen eingebaut werden, die das Straßenbild von parkenden Autos entlasten, werde es für das Hotel keine Tiefgarage geben. „Wir vermissen jeden strategischen Weitblick für das öffentliche und private Parken“, so Hessert. Dabei habe die Stadt ohne Not Verhandlungspositionen gegenüber dem Investor aufgegeben, durch die eine allseits verträgliche Lösung hätte erwirkt werden können. Hessert macht dies vor allem am Verkauf des Grundstückes fest. Die Stadt habe Steuergelder vergeudet, indem unterm Strich das Grundstück für rund fünf Millionen Euro günstiger über die Ladentheke ging. Ein Viertel des Marktwertes. Dafür hätte die Stadt auf Gegenleistungen bestehen müssen, beispielsweise den Ausbau des „Dreiecksparkplatzes“ direkt am Fähranleger.
Es schließen sich Kritikpunkte an, die bereits während der Diskussion um das Hotel eine Rolle spielten. Hessert bemängelt, dass die Stadt sich weitgehend „dem Diktat eines Hotelinvestors“ unterworfen habe. Vom einst gefälligen runden Baukörper sei nichts mehr übrig geblieben, stattdessen werde nun das bisher festgesetzte Maß der baulichen Ausnutzung deutlich überschritten durch einen „unschönen, rechteckigen Baukörper auf Stützen über der Ufermauer“. Durch die Erhöhung der Grundflächenzahl werde das Grundstück zu 80 Prozent mit der Bebauung und 169 nicht überdachten, ebenerdigen Parkplätzen ausgenutzt. Es gebe keinerlei Verpflichtung im Bebauungsplan, die Stellflächen in einer Tiefgarage nachzuweisen.
„Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen den Bebauungsplan bleibt wohl als letztes Mittel, die Interessen der Besucher des Landesgartenschaugeländes und der Eigentümer zu schützen sowie das drohende Desaster abzuwenden“, kündigt Hessert an.
Einer Klage sieht Oberbürgermeister Thomas Feser gelassen entgegen. „Unserer Meinung nach hat ein Normenkontrollverfahren keine Aussicht auf Erfolg.“ Die Stadt habe kein Geld verschleudert. „Das ist ein Stück Wirtschaftsförderung“, so der Oberbürgermeister. Der Grundstücksverkauf sei eine Gremienentscheidung gewesen. Zu den ursprünglichen Konditionen im Bebauungsplan sei kein Investor bereit gewesen, sich zu engagieren. „Und wir brauchen auch einen Hotelbetreiber, der das kann.“ Der Bebauungsplan „Hafen 1. Änderung“ sei einstimmig im Rat am 3. Mai 2018 beschlossen worden.
Die Tiefgaragen der Gartenstadt nun mit einer entsprechenden Planung für die Hotelanlage zu vergleichen, führe im Übrigen in die Irre. „Das sind nicht vergleichbare Dimensionen.“ Eine Tiefgarage für über 100 Autos direkt am Rhein zu schaffen, wäre mit nicht darstellbaren Kosten verbunden gewesen. Auch könne die Parkfläche im Geländedreieck am Fähranleger durchaus weiter öffentlich genutzt werden.