MONZINGEN - Es war eine Feier in der Monzinger Turnhallen-Gaststätte im Oktober 2015, in deren Zuge es zu einer Vergewaltigung gekommen sein soll – mit ihrer Aufklärung ist nun das Landgericht beschäftigt. Als Täter verdächtigt werden zwei Russlanddeutsche – einer aus Wiesbaden, einer aus Ingelheim, beide etwa 50 Jahre alt. Beide kamen in den 1990er-Jahren aus Kasachstan nach Deutschland, arbeiten hier als Kraftfahrer, haben Familie. Opfer soll eine aus Polen stammende 38-Jährige sein, die bis vor einem halben Jahr noch mit einem Bockenauer Winzer zusammenlebte.
Einer der Täter soll während Ohnmacht agiert haben
Täter und Opfer sagten am gestrigen Dienstag vor Gericht aus und stellten ihre jeweilige Version des Abends dar. Die Anklage stellte beide Männer als Täter dar, welche die Frau sexuell genötigt haben. Zumindest bei einem der beiden Männer, nämlich dem in Wiesbaden wohnenden, wird dieser Tatvorwurf schwer nachzuweisen sein. Denn die Frau hat nur den aus Ingelheim stammenden Mann tatsächlich körperlich erlebt. Der Wiesbadener soll sie laut Anklage vorher missbraucht haben, während sie ohne Bewusstsein war. Wie dieser Ohnmachtszustand entstanden war, ist unklar – es wird im Verfahren sowohl von Alkohol ausgegangen als auch die Möglichkeit erwähnt, dass K.o.-Tropfen eingesetzt wurden.
Zweifel an der Beweislast eines gefundenen Kondoms
Die Annahme, dass der Wiesbadener sie während ihrer Ohnmacht missbraucht hat, fußt darauf, dass ein von diesem Mann benutztes Kondom gefunden wurde. Und zwar dort, wo das Auto abgestellt war, in dem die Männer die Frau misshandelt haben sollen. Der aus Wiesbaden stammende Mann wies das weit von sich. Das Kondom stamme zwar von ihm, doch er habe es am Abend zuvor gebraucht, als er ein sexuelles Abenteuer in Wiesbaden hatte – das sei in seinem Auto geendet. Das Kondom habe er im Auto liegen lassen, es müsse in Monzingen dann wohl aus dem Auto gefallen sein.
Klar ist, dass es einen Beischlaf gegeben hat – und zwar von der Frau mit dem aus Ingelheim stammenden Mann. Der Ingelheimer allerdings erklärt vor Gericht, die Frau habe sich ihm angeboten, man sei vor die Türe gegangen und sei ins Auto des Wiesbadeners gestiegen. Während er mit der Frau auf dem Rücksitz intim wurde, sei sein Freund vorne auf dem Fahrersitz eingeschlafen. Als man dann fertig gewesen sei, habe man das Auto wieder verlassen. Die Frau habe darum gebeten, nach Hause gefahren zu werden. Das habe man zugesagt. Doch sie sei wieder in die Gaststätte, weil sie Zigaretten ziehen wollte. Dann sei sie nicht mehr herausgekommen. Man habe eine Viertelstunde gewartet und sei dann eben aus Monzingen fortgefahren.
Die Frau berichtet, sie sei zu einem Freund ihres Ehemannes gelaufen, der direkt neben der Gaststätte wohnte. Ihn habe sie gebeten, ihren Mann anzurufen. Das bestätigte dieser Mann als Zeuge auch. Der damalige Ehepartner sei dann gekommen und habe seine Frau abgeholt. Auch ihrem Mann erzählte sie erst zuhause in Bockenau von der Vergewaltigung – daraufhin fuhr das Ehepaar zur Polizei.
Verletzungen belegen sexuelle Straftat nicht
Eine Rechtsmedizinerin, die sie dann untersuchte, sagte aus, dass die Frau zwar Rötungen an bestimmten Körperstellen gehabt habe, aber die seien „unspezifisch“, könnten also auch durch eigenes Tun hervorgerufen worden sein. Man habe nicht nachweisen können, dass die „Penetration gegen ihren Willen erfolgte“. Den Einsatz von K.o.-Tropfen hätte man ohnehin nicht nachweisen können, weil diese Substanzen nur sechs Stunden lang im Blut erkennbar seien.
Das Gericht wird nächste Woche noch den Monzinger Gastronomen hören. Der Kripo hat dieser Wirt schon Rätsel aufgegeben. Als man den Tatort in Monzingen begutachtet habe, so eine Kripo-Beamtin vor Gericht, habe man in der Gastwirtschaft eine rumänische Frau in der Toilette eingesperrt gefunden. Die habe aber einen legalen Aufenthaltsstatus gehabt – warum sie eingesperrt war, sei unklar.
Der Prozess wird am Mittwoch, 24. Januar, fortgesetzt.