92 Mitarbeiter sind in Monzingen und Kirn vom Arbeitsplatzverlust bedroht. Ihr Arbeitgeber, das Lackiercenter Geiß, hat Insolvenzantrag gestellt.
MONZINGEN - (red). Das Lackier- und Technologiecenter Geiß in Monzingen hat am Mittwoch beim Amtsgericht Bad Kreuznach einen Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen ist seit vielen Jahren auf hochwertige Lackierungen von Kunststoff- und Metallbauteilen für diverse Automobilzulieferer sowie im Industriebereich spezialisiert. Geiß setzt innovative und hochmoderne Techniken wie die Roboterlackierung ein. Neben dem Standort Monzingen betreibt das Unternehmen eine weitere Produktionsstätte und eine Werkstatt in Kirn. Das Amtsgericht hat am 11. März 2020 Rechtsanwalt Jens Lieser von Lieser-Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Unmittelbar nach seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat sich Rechtsanwalt Lieser einen ersten Überblick über die wirtschaftliche Situation verschafft. Seine Ziele sind eine nachhaltige Sanierung und langfristige Zukunftslösung für das Unternehmen. Trotz des Insolvenzantrages läuft der Lackierbetrieb uneingeschränkt weiter.
Erste potenzielle Investoren haben ihr Interesse für eine Übernahme bekundet, so Lieser. Ziel sei es, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und den Betrieb fortzuführen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen Gespräche mit Gläubigern, Banken und den Investoren führen. Die 92 Mitarbeiter wurden inzwischen über die Insolvenz informiert. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind bis Ende April 2020 durch das Insolvenzgeld gesichert. Rechtsanwalt Lieser hat bereits die Maßnahmen für eine Insolvenzgeldvorfinanzierung bei der Agentur für Arbeit in Mainz in die Wege geleitet.
In die Krise schlitterte das Unternehmen, als 2019 ein wichtiger großer Kunde aus dem Automotive-Bereich selbst in die Insolvenz geriet. Als daraufhin die Aufträge ausblieben, gingen beim Lackierspezialisten die Umsätze stark zurück. Trotz erheblicher Sanierungsbemühungen gelang es der Geschäftsleitung nicht, die Kosten in kurzer Zeit maßgeblich zu senken und den Auftragsverlust durch Neuaufträge zu kompensieren. Als schließlich die Liquidität nicht mehr gesichert war, wurde der Gang zum Insolvenzgericht unausweichlich.