MONZINGEN - „Im Zweifel für den Angeklagten“, forderten die Rechtsanwälte der beiden Männer, denen die Vergewaltigung einer Frau bei einem Fest in Monzingen im Oktober des Jahres 2015 vorgeworfen wird. Doch obwohl es keine Augenzeugen gab, hatte das Landgericht keine Zweifel. Die beiden etwa 50 Jahre alten Männer wurden verurteilt, einer zu vier Jahren, der andere zu drei Jahren Haft.
Richter Dr. Bruno Kremer argumentierte mit der auch von einer Gutachterin bestätigten Aussagekonstanz der geschädigten Frau, die keinen Belastungseifer an den Tag gelegt habe. Sie habe sogar Erinnerungslücken freimütig zugegeben.
So hatte die 38-Jährige ausgesagt, sie habe die Vergewaltigung durch einen der Angeklagten nicht mitbekommen. Das Gericht aber ging bei diesem Mann von DNA-Spuren aus, die an der Unterwäsche der Frau gefunden worden waren. Der Mann wiederum hatte dazu erklärt, das müsse passiert sein, weil die Frau mit seinem Freund auf dem Rücksitz einvernehmlich Sex hatte und die entledigte Wäsche im Auto herumgeschoben wurde. Dabei sei es zu einer Berührung der Unterhose mit einem Kondom gekommen, das er am Abend vorher im Auto liegen gelassen hatte – nachdem er Geschlechtsverkehr mit einer Frau aus Wiesbaden gehabt hatte. Das sah das Gericht als eine etwas weit hergeholte Erklärung für die DNA-Spur an.
Die Verteidigung wies darauf hin, dass an dem Kondom zwar Genmaterial des Mannes gefunden worden sei, aber man habe daran keines der Frau gefunden. Das Gericht ging wegen der DNA-Spuren davon aus, dass der Mann auf jeden Fall aktiv beteiligt gewesen ist, möglicherweise auch durch eine Selbstbefriedigung. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.
Für vier Jahre ins Gefängnis
Vier Jahre ins Gefängnis muss der Mann gehen, der tatsächlich Geschlechtsverkehr mit der Frau hatte. Er hatte dies auch nicht geleugnet, aber von Einvernehmlichkeit gesprochen. Das Gericht sah das anders: Die vom Wirt der Monzinger Festhalle aufgenommenen Fotos zeigten, dass die beiden Männer die Frau nach draußen führten. Und man erkenne eindeutig, dass sie sich kaum auf den Beinen halten konnte – ein Hinweis darauf, dass ihr K.-o.-Tropfen gegeben worden seien. Die Rolle des Wirtes, der die beiden Angeklagten ganz im Gegensatz zu seinen Aussagen sehr gut kannte, seien eindeutig, so Bruno Kremer. Und was den Wirt in Monzingen angehe, so müsse die Staatsanwaltschaft klären, ob sie ihn wegen Strafvereitelung anklage – er habe schließlich gelogen.
Die Verteidigung traf das Urteil überraschend. Sie hatten für ihre beiden Mandanten auf Freispruch plädiert. Der Frau hatten sie vorgehalten, sie habe sich wegen ihres sexuellen Ausrutschers geschämt und daher die Vergewaltigungsgeschichte erfunden. Doch die Gutachterin erklärte, sie hätte dieses Erlebnis ja gegenüber ihrem Ehemann einfach komplett verschweigen können, wenn sie sich nur deswegen geschämt hätte. Das habe sie aber nicht. Es gebe keinen Hinweis auf eine „Instrumentalisierung der Opferrolle“.