WINTERBACH-KREERSHÄUSCHEN/BAD KREUZNACH - Neun Jahre Haft wegen Totschlags – dieses Urteil verkündete der Vorsitzende Richter Matthias Friedrich im voll besetzten Gerichtssaal. Dem 50-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, dass er am 3. Juni 2016 seine Lebensgefährtin im gemeinsamen Haus in Kreershäuschen mit elf Messerstichen, von denen vier tödlich waren, umgebracht hat. Staatsanwältin Christine Moßem hatte in ihrem Plädoyer am Freitag noch eine lebenslange Haft wegen „besonders schweren Totschlags“ gefordert. Sie sprach sogar davon, dass der Angeklagte als „Killer mit der kalten Klinge“ in die Rechtsgeschichte eingehen werde. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.
Richter Friedrich bescheinigte dem Mann nach 14 Verhandlungstagen zwar eine „gewisse Brutalität“, doch sein Verschulden sei „nicht so groß wie das eines Mörders“, da niedere Beweggründe auszuschließen seien. Das Paar habe in wirtschaftlich und auch persönlich desolaten Verhältnissen gelebt. Die gemeinsame Hundezucht sei beiden über den Kopf gewachsen und gescheitert. Die Getötete litt an Multipler Sklerose, dann wurde noch der schwerstbehinderte gemeinsame Sohn geboren. Das Opfer habe kein Hehl daraus gemacht, dass es im Internet einen neuen Partner suche. Sie habe ihm vorgeworfen, „ein jämmerlicher Versager“ zu sein, der ihr die besten Jahre des Lebens gestohlen habe. Wenige Minuten vor der Tat wollte sie zu einem Mann nach Trier fahren. Deswegen sei es zu einem Streit gekommen. Sie habe in der Küche ein Messer genommen, ohne ihn aber angreifen zu wollen. Daraufhin habe auch er nach einem Messer gegriffen, obwohl er das Kind auf dem Arm hatte. Sie sei hingefallen, er habe sich auf sie gesetzt und ihr die tödlichen Messerstiche beigebracht. Der Angeklagte sei voll schuldfähig, mildernde Umstände lägen nicht vor.
Der Familie schweres Leid zugefügt
Der Täter habe ein Geständnis abgelegt, schäme sich für die Tat und habe sich bei der Familie entschuldigt. Er sei nicht vorbestraft und habe sich von seiner ehemaligen Partnerin schwer gekränkt gefühlt. Zu Lasten des Angeklagten sprächen die Brutalität der Tat und dass er den Kindern die Mutter genommen und der Familie schweres Leid zugefügt habe. Für Totschlag sähe das Gesetz einen Rahmen von fünf bis 15 Jahren vor. Das Gericht blieb mit seinem Urteil somit im mittleren Bereich.
Die Verteidigung hatte im Plädoyer ebenfalls neun Jahre Haft vorgeschlagen. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der im Gerichtssaal zeitweise die Tränen nicht zurückhalten konnte, bleibt bestehen. Richter Friedrich gab ihm für seinen weiteren Weg den Rat: „Mit neun Jahren sind Sie relativ milde weggekommen. Setzen Sie sich in der Haft mit Ihrer Tat auseinander und schließen Sie Ihren inneren Frieden.“
Gegen das Urteil ist Revision beim Oberlandesgericht Koblenz möglich.