BAD KREUZNACH/WINTERBACH-KREERSHÄUSCHEN - (wba). Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat Revision gegen das Urteil wegen des Totschlags in Kreershäuschen eingelegt. Ein 50-jähriger Mann hatte am 3. Juni 2016 seine Lebensgefährtin mit elf Messerstichen umgebracht. Von der 1. Strafkammer, dem Schwurgericht des Landgerichts, war er am 15. Mai für diese Tat zu neun Jahren Haft verurteilt worden. (Die AZ berichtete.) Dasselbe Strafmaß hatte die Verteidigung in ihrem Plädoyer beantragt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen lebenslange Haft gefordert – wegen „eines besonders schweren Falls des Totschlages“. Staatsanwältin Christine Moßem sprach in ihrem Plädoyer sogar vom „Killer mit der kalten Klinge“. Die Strafkammer allerdings hatte dem Angeklagten bescheinigt, zwar eine gewisse Brutalität gezeigt zu haben, doch sei sein Verschulden „nicht so groß wie das eines Mörders“.
Die Frage, ob es ein besonders schwerer Totschlag war, soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen. Der Leitende Staatsanwalt Michael Brandt erklärte dazu, man wolle aber noch einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die bis Mitte Juni vorliegen müsse. Dann werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Revision beim Bundesgerichtshof aufrechterhalten bleibe. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sitzt der Täter weiter in Haft.