WINTERBACH-KREERSHÄUSCHEN/BAD KREUZNACH - Eine lebenslängliche Haftstrafe wegen besonders schweren Totschlags forderte am Freitag Staatsanwältin Christine Moßem für einen 50-jährigen Angeklagten aus Kreershäuschen, am 14. Verhandlungstag. Dem Mann wird vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts vorgeworfen, dass er am 3. Juni 2016 seine damalige Lebenspartnerin mit insgesamt elf Messerstichen umgebracht habe.
Die Staatsanwältin bezeichnete den Mann als „Killer mit der kalten Klinge“, der kaltblütig, brutal und voller Absicht auf die Frau eingestochen habe. Diese Tat wiege daher so schwer wie die Tat eines Mörders. So wie er es als Jäger gelernt habe, habe der Mann mit dem Messer im Brustbereich der Frau zugestochen und das Messer mit einem Seitenschwenk durch die Wunde gezogen, bis die Lunge und Körperschlagader zerstört gewesen seien. Er habe seine Partnerin bewusst getötet, weil diese an jenem Abend zu einem neuen Partner nach Trier fahren wollte.
Tat vor den Augen des gemeinsamen Kindes
Da sich der Angeklagte in desolaten Verhältnissen befand, habe er befürchten müssen, nach einem Rauswurf aus dem Anwesen in Kreershäuschen seine Lebensgrundlage zu verlieren, sagte Moßem. Besonders schlimm sei, dass er die Mutter vor den Augen des dreijährigen gemeinsamen Kindes getötet habe. Auch eine allgemeine Bemerkung konnte sich die Staatsanwältin nicht verkneifen: „Leider müssen wir uns in Bad Kreuznach wieder mit einem Totschlag befassen. Gefühlt ist das in letzter Zeit immer mehr geworden.“
Die Nebenklage, vertreten von Rechtsanwalt Tobias Hahn aus Mörschied, schloss sich dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an und dankte dem Gericht ausdrücklich für die gründliche Beweiserhebung.
Der Verteidiger des Angeklagten, Christian Wieland aus Aalen, räumte ein, dass sich sein Mandant des vorsätzlichen Totschlags schuldig gemacht habe. Die Tat sei während einer spontanen Auseinandersetzung im Zuge höchster Erregung geschehen und nicht, wie die Staatsanwaltschaft unterstelle, von vorneherein geplant. Neun Jahre Haft seien daher angemessen.
Das letzte Wort nach den Plädoyers hatte der Angeklagte. Er war schon zuvor mehrfach in Tränen ausgebrochen. Nun sagte er: „Es tut mir so leid.“
Das Urteil wird die 1. Strafkammer am Montag, 15. Mai, um 10.30 Uhr verkünden.