Aggressiv durch Cortison?: Opfer des Totschlagsprozesses von Kreershäuschen hatte Multiple Sklerose
Von Wolfgang Bartels
Seit neun Monaten steht das Haus leer, in dem sich das Tötungsdrama abgespielt hat. Foto: Wolfgang Bartels
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WINTERBACH/KREERSHÄUSCHEN/ BAD KREUZNACH - Das Opfer, das am 3. Juni 2016 in seinem Wohnhaus in Kreershäuschen erstochen wurde, war an Multipler Sklerose erkrankt. Das sagten die behandelnden Ärzte am Donnerstag als Zeugen vor der Strafkammer des Landgerichts aus.
Der 50-jährige Lebenspartner der Frau ist wegen Totschlags angeklagt. Er soll die Frau mit elf Messerstichen getötet haben. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Verhalten der Frau spielt Rolle bei der Urteilsfindung
Der Hausarzt berichtete, die Frau habe zeitweise unter Sehstörungen und Lähmungserscheinungen gelitten. Dann habe sie jeweils hochdosierte Cortison-Infusionen bekommen. Andere Therapien habe sie abgelehnt, weil sie bei ihr nutzlos gewesen seien.
Auf die Frage, ob sich das Wesen der Frau während der Behandlung verändert habe, ob sie aggressiver geworden sei, antwortete der Hausarzt, das sei nicht der Fall gewesen. Das bestätigte auch ein Neurologe, bei dem die Frau ebenfalls in Behandlung war: „Sie hatte leichte motorische Einschränkungen. Und es lag keinerlei Aggressivität vor.“ Die Prognose sei sogar positiv gewesen. Seit zwei Jahren habe es zumindest keine Verschlechterungen im Zustand der Frau gegeben.
Die Frage, ob die Frau aggressiv war, wird wohl bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen. Der Angeklagte hatte an einem früheren Verhandlungstag behauptet, die Frau sei zuerst mit einem Messer auf ihn losgegangen.
Das Haus, in dem sich das Tötungsdrama abgespielt hat, steht inzwischen seit neun Monaten leer. Am Tor ist noch ein Schild angebracht, das auf die Jagdhunde verweist, mit deren Zucht der Angeklagte finanziell gescheitert war. Vor dem Zaun steht der längst abgemeldete Passat des Angeklagten, vollgestopft mit Müll. Im weitläufigen Gelände sind die desaströsen Hundezwinger zu erkennen. Vor der Garage steht ein Anhänger mit der Aufschrift „Objektbetreuung“. Was mit dem Haus geschehen soll, dessen Besitzerin ja erstochen wurde, ist völlig offen. Auch der Angeklagte wird nicht mehr hierher zurückkommen. Die nächste Verhandlung beim Landgericht findet statt am Mittwoch, 22. März.