Waldböckelheimer Pläne zum Bau von Windrädern aufgeschoben
Windkraft sollte die Kita finanzieren, doch die Corona-Krise macht dem Rat einen Strich durch die Rechnung. Eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist derzeit nicht möglich.
Von Wolfgang Bartels
Die Bockenauer wollen keine Windräder über ihrer idyllischen Tallage. Deswegen lehnen sie die Waldböckelheimer Pläne ab. Wegen Corona kann der VG-Rat nicht entscheiden.
(Foto: Wolfgang Bartels)
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
VG RÜDESHEIM - Die von Waldböckelheim gewünschten Windräder auf dem Zollstock sind ein Opfer der Corona-Krise geworden. Ursprünglich sollte der Verbandsgemeinderat Rüdesheim am 25. März über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beraten, um einen Bereich für die Windanlagen festzulegen. Doch dazu wird es vorerst nicht kommen. Die Sitzung wurde abgesagt, und auch beim vorangehenden Treffen des Haupt- und Finanzausschusses, das gerade noch stattfinden konnte, wurde dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt.
Die Ortsgemeinde Waldböckelheim war Ende des vergangenen Jahres vorgeprescht und will auf gemeindeeigenem Gelände am Zollstock zwischen drei und sechs Windräder aufstellen, um den Kita-Bau zu finanzieren (diese Zeitung berichtete.) Der Waldböckelheimer Gemeinderat hatte die VG sogar beauftragt, bis zum 31. März ein „Interessenbekundungsverfahren“ durchzuführen, bei dem sich interessierte Windparkbetreiber mit finanziellen Angeboten melden können. Zumindest dieser Termin wird also nicht mehr gehalten. Laut Vorlage sollte dem VG-Rat empfohlen werden, für 22 000 Euro das Kaiserslauterer Planungsbüro BBP mit der Ausweisung einer Sonderfläche im Flächennutzungsplan und der zugehörigen öffentlichen Anhörung zu beauftragen.
Ursprünglich war auch der Gauchsberg bei Sponheim als Standort von Windenergieanlagen ins Auge gefasst worden. Dazu heißt es in der Vorlage: „Die Ausweisung der Fläche Gauchsberg wird aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht empfohlen und würde im Rahmen eines förmlichen Verfahrens keine Zustimmung seitens der Unteren Naturschutzbehörde enthalten.“ Aber auch der Zollstock befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet, doch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord habe bereits gegenüber der Kreisverwaltung signalisiert, dass sie eine Ausnahme von den Landschaftsschutzbestimmungen an dieser Stelle zulassen würde.
Vor allem in Bockenau sind die Waldböckelheimer Pläne auf strikte Ablehnung gestoßen, weil die Windräder von Waldböckelheim aus zwar nicht zu sehen sind, sehr wohl aber von Bockenau aus. Die Ortslage im Tal wäre von einem Kranz aus Windrädern gekrönt. Deswegen die Schlussfolgerung von Ortsbürgermeister Jürgen Klotz und seinen Gemeinderäten: „Wir hoffen, dass es dort oben doch nicht klappen wird.“ Zumindest aufgeschoben sind die Waldböckelheimer Pläne jetzt erst einmal. Selbst wenn in einigen Wochen der Verbandsgemeinderat wieder tagen kann, wird es wahrscheinlich erst einmal dringlichere Probleme geben, die dort behandelt werden müssen.