Der Binger Jäger ist vom Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, weil er eine 86-Jährige bei einer Treibjagd erschossen hat.
BAD KREUZNACH/DALBERG - Der 61-jährige Jäger aus Bingen, der im vergangenen November während einer Treibjagd in Dalberg eine 86-jährige Frau erschossen hat, legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes ein, wie Amtsgerichtsdirektorin Brigitte Hill auf Anfrage der AZ erklärte. Der Mann war vom Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Diese Strafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Vor Gericht hatte der Mann versucht, den Zwischenfall als versehentlichen Jagdunfall darzustellen, weil er in dem steilen Gelände ausgerutscht sei und dabei an den Abzugshebel seines Gewehrs gekommen sei. Sein Verteidiger hatte deshalb auf Freispruch plädiert.
Das Gericht warf ihm jedoch vor, dass er die Geschichte vom Ausrutschen erst Tage nach dem Vorfall zu Protokoll gegeben habe und nicht unmittelbar nach dem Geschehen. Die Tatsache, dass er die Umstände des Vorfalls nachträglich verschleiern wollte, so damals der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, lasse keine mildere Strafe zu. Mit seiner Berufung will der Jäger offenbar versuchen, doch noch eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Ein Termin vor dem Landgericht Bad Kreuznach ist noch nicht bestimmt.