Pfaffen-Schwabenheimer Autohändler zu Geldstrafe verurteilt
Mann muss 1800 Euro zahlen, weil er auf unbefestigtem Grund Autowracks gelagert hat, ohne die Betriebsmittel oder Batterien zu entfernen. Der Verurteilte sieht die Lage anders...
Von Wolfgang Bartels
Autohändler Peter Rück inmitten seiner „Schätze“ im Gewerbegebiet von Pfaffen-Schwabenheim. Das Amtsgericht wirft ihm „unerlaubten Umgang mit Abfällen“ vor.
(Foto: Wolfgang Bartels)
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PFAFFEN-SCHWABENHEIM - Automobilhändler Peter Rück könnte zufrieden sein. „Gerade habe ich ein Auto nach Afrika verkauft“, berichtet er und blickt über gut 70 Altfahrzeuge, die sich dicht an dicht auf einer Wiese gegenüber seiner Werkstatt drängen. Doch zur Freude hat Rück wenig Grund. Am Tag zuvor hat ihn das Amtsgericht Bad Kreuznach genau wegen dieser Altautos zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Der Vorwurf: „Unerlaubter Umgang mit Abfällen.“ Er habe auf unbefestigtem Untergrund Autowracks gelagert, ohne die Betriebsmittel oder Batterien zu entfernen. Er habe billigend in Kauf genommen, dass Öl ungehindert ins Erdreich sickert.
Seit Jahren gibt es im Pfaffen-Schwabenheimer Gewerbegebiet Ärger wegen massenhaft abgestellter Altautos. Ortsbürgermeister Hans-Peter Haas erinnert sich daran, dass er im Jahr 2009 die ersten Beschwerdebriefe an die Kreisverwaltung geschrieben hatte. Seither hat sich auf dem Gelände abgesehen vom Austausch einzelner Autos nichts geändert. Doch immerhin besichtigten Vertreter von Kreisverwaltung und Polizei sowie ein Sachverständiger im November 2020 das Anwesen mit den abgestellten Fahrzeugen etwas genauer. Der Fachmann kam zu der Erkenntnis, dass der größte Teil der Autos gar nicht mehr fahrbereit ist. Radläufe sind verrostet, Scheinwerfer defekt, Türen deformiert. Und aus einigen Motoren tropft munter das Öl auf den unbefestigten Boden.
Aus den Papieren ergab sich, dass manche Fahrzeuge schon vor zehn Jahren abgemeldet wurden. Dazu der Sachverständige: „Der Zustand der Autos verschlechtert sich während der langen Standzeit immer weiter.“ Die untersuchten Autos hätten nicht einmal einen Restwert von jeweils hundert Euro – das sind in etwa die Verschrottungskosten.
Autohändler Peter Rück widerspricht vehement: „Das sind keine Schrottautos, sondern gebrauchte Altfahrzeuge. Die Autos gehen nach Afrika. Da ist die Ästhetik egal. Und dort sind sie immer noch bestens für den Straßenverkehr geeignet.“ Im Übrigen gelte für sein Gelände: „Wir sind in einem Gewerbegebiet und nicht im Kurgebiet. Und wo gehobelt wird, da fallen Späne.“ Zu den Ölflecken unter einigen Autos sagt er: „Gehen Sie mal in die Tiefgarage der Kreisverwaltung und schauen sich die Ölflecken unter den Dienstfahrzeugen an. Die sind auch nicht besser.“ Der 54-jährige Autohändler ist einschlägig vorbestraft wegen illegaler Abfallbeseitigung und Steuerhinterziehung. Sein Kommentar zur jetzigen Entscheidung des Amtsgerichts: „Das Urteil tut mir sehr weh. Ich werde in Berufung gehen.“ Möglicherweise werde er sein Geschäft reduzieren. Der Export der Altautos nach Afrika laufe nicht mehr so gut. Nur ganz auf den Standort im Pfaffen-Schwabenheimer Gewerbegebiet will der in Sankt Johann wohnende Rück doch nicht verzichten.
Es sei denn, die Kreisverwaltung macht doch noch Ernst. Bereits im September 2017 hatte sie gegenüber dieser Zeitung beteuert, „mit den Wildwest-Verhältnissen“ im Gewerbegebiet aufräumen zu wollen. Doch schon damals gab es auf die Frage, warum die Behörden die illegal abgestellten Fahrzeuge nicht von sich aus entfernen, die Antwort: „Das könnten wir machen, doch das Risiko besteht, dass wir dann auf den Kosten sitzen bleiben, wenn beim Eigentümer nichts zu holen ist.“ Immerhin versprach die Kreisverwaltung: „Wir bleiben aber dran.“