BOSENHEIM - Seit der Eingemeindung des Dörfchens Bosenheim in die Kreisstadt Bad Kreuznach sind nunmehr 50 Jahre vergangen. Warum sich die Bosenheimer nach dieser langen Zeit immer noch nicht so recht als Bestandteil der Stadt fühlen, ist eine häufig gestellte Frage, die aktuell wieder am Thema Freibad leidenschaftlich diskutiert wird.
Dieses Misstrauen – so sehen es die Bosenheimer – ist historisch bedingt. Eines vieler Beispiele war die Emnid-Umfrage aus dem Jahre 1961 in Bosenheim und anderen damaligen „Beitritts-Kandidaten“ (wir berichteten). Aufgrund der eher Öffentlichkeits-scheuen Durchführung und der nachfolgenden Berichterstattung in der Kreuznacher Presse kassierte der damalige OB Dr. Muhs einen bitterbösen Brief des Binger Landrates Anderhub. Der Bosenheimer Gemeinderat lehnte das Eingemeindungsangebot nachfolgend ab. Trotz eines Bürgervotums von 78 Prozent gegen die Eingemeindung erfolgte diese dann schließlich doch im Jahre 1969.
Ein kleines „Trostpflaster“ für die Bosenheimer war der geschlossene Eingemeindungsvertrag, in dem der Bestand des Schwimmbades im neuen Stadtteil vereinbart wurde. Bis heute ist dieser Vertragspassus ein zentraler Punkt der öffentlichen Debatte. Schließlich, so argumentieren die Bosenheimer hartnäckig, gelte auch im öffentlichen Recht das Prinzip der Vertragstreue.
Denn bereits im Jahre 1972, gerade einmal drei Jahre nach der Eingemeindung, wurde der Fortbestand des Schwimmbades in Frage gestellt. Dieses Schauspiel wiederholt sich seitdem immer wieder. Das muss man wissen, um die aktuelle Reaktion der Bosenheimer auf die Nichtöffnung des Bades vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu verstehen. In dem Protest schwingt ganz unabhängig von Corona jede Menge Argwohn gegen die Stadt mit. Was die Hintergründe waren, das Schwimmbad in diesem Sommer auf Vordermann zu bringen, die Becken aufzufüllen und dann doch die Reißleine zu ziehen, spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Das Bad ist zu. Eines solle sich der Stadtrat bewusst machen, wenn er endgültig über die Zukunft des Bades entscheiden wird, warnt das Bosenheimer Ortsbeiratsmitglied Kay Maleton: „Wir Bosenheimer werden das Bad niemals kampflos aufgeben.“ Bei einem endgültigen Schließungsbeschluss werde der Ortsbeirat, als Rechtsnachfolger der untergegangenen Gemeinde Bosenheim, Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Das sei das Gremium auch den Bosenheimer Landwirten schuldig, die im guten Glauben und zum Wohle der Bosenheimer und nachfolgender Generationen ihr Land zur Errichtung des Schwimmbades einst in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht hätten. Ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen müsse, so Maleton, „liegt in der Hand des Stadtrates.“ Die Bosenheimer hätten ihren Teil der vertraglichen Pflichten in Form der heutigen Gewerbegebiete erbracht, von deren Steuereinnahmen die ganze Stadt profitiere. Maleton: „Diese Vertragstreue fordern wir auch seitens der Stadt.“