Corona hat gezeigt, dass das Sozial- und Gesundheitswesen nicht nur unter Gewinnaspekten betrachtet werden dürfe, sagte Joe Weingarten (SPD) beim Besuch der Wohnstätte Hans Schumm.
BAD KREUZNACH. (red). Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD) hat die Wohnstätte Hans Schumm am Kreuznacher Agnesienberg besucht. Er lobte das überzeugende Konzept, die freundliche Atmosphäre und moderne Einrichtung in und rund um die großzügige Anlage. Hier werden Menschen mit Beeinträchtigungen versorgt. Im Gespräch mit den Geschäftsführern der Lebenshilfe Bad Kreuznach, Christina Gei-Weyand und Benjamin Rubröder ging es unter anderem um die Folgen der Corona-Krise. Die Pandemie brachte für die Einrichtung höhere Kosten mit sich. Unter anderem beim Kauf von Schutzmasken. Zudem muss die Lebenshilfe mit geringen Einnahmen zurechtkommen.
Wenn ein Bewohner Zeit bei seiner Familie verbringt, erhält die Wohnstätte nur 60 Prozent des Pflegesatzes – und das vom ersten Tag an. Gleichzeitig muss der Träger der Wohnstätte weiterhin die gleichen Leistungen anbieten – etwa wenn es um die Personalstärke in der Wohnstätte geht. Diese Regelung gilt grundsätzlich. Etwa wenn eine Familie aus besonderen Gründen mehr Zeit mit ihrem Familienmitglied verbringen will. Oder wie in der Zeit der Kontaktsperre, wenn Angst vor Ansteckung besteht. „Diese Regelung erschwert uns die Kalkulation“, sagt Christina Gei-Weyand, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Bad Kreuznach. Und sie sei kontraproduktiv, ergänzt Mitgeschäftsführer Benjamin Rubröder: „Im Sinne der Selbstbestimmung ist es erstrebenswert, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner Zeit in ihrer familiären Umgebung verbringen können.“ Dafür sollte eine Wohnstätte nicht finanziell benachteiligt werden.
„Die Corona-Krise hat den Scheinwerfer auf Fragen der Finanzierung des Sozial- und Gesundheitswesen gedreht“, sagt Weingarten. Eine Einrichtung solle gefördert werden, wenn sie ihren Bewohnern Zeit im familiären Umfeld ermöglicht. Schließlich sei eine höchstmögliche Selbstbestimmung das grundlegende Ziel in der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Corona habe gezeigt, dass das Sozial- und Gesundheitswesen nicht alleine unter Gewinnaspekten betrachtet werden dürfte. Rubröder und Gei-Weyand erklärten, dass es die Planungen erschwere, dass in Fragen der Abrechnung mitunter von Kreis zu Kreis unterschiedliche Regeln gelten. Zusammen mit Weingarten waren sie sich einig, dass hier an vielen Stellen einheitliche Lösungen die Arbeit der Träger erleichtern würde.