Ordnungsämter überwachen

(hg). Nach der Allgemeinverfügung des Kreises zu weiteren „kontaktreduzierenden Maßnahmen“ sind Veranstaltungen nun „ohne Ausnahmen untersagt“, betont der...

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BAD KREUZNACH. (hg). Nach der Allgemeinverfügung des Kreises zu weiteren „kontaktreduzierenden Maßnahmen“ sind Veranstaltungen nun „ohne Ausnahmen untersagt“, betont der städtische Ordnungsdezernent Markus Schlosser. Darunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Die für Freitag geplante Demonstration von „Fridays for Future“ ist davon ebenso betroffen, angemeldete Mahnwache gegen Rassismus (Netzwerk am Turm) und die Mahnwache gegen Altersarmut (AfD).

„In Zeiten wie diesen ist die Gesunderhaltung der Bevölkerung das wichtigste Gebot. Auch das mit hohem Verfassungsrang ausgestattete Demonstrationsrecht muss da in den Hintergrund treten“, sagt Schlosser. Wichtig sei, dass die Bevölkerung nun die Gebote und Verbote einhalte.

Der kommunale Vollzugsdienst hat daher seine Arbeitszeiten ausgedehnt und einen Schichtbetrieb eingerichtet, um die Kreisverwaltung zu unterstützen. Denn für die Überwachung der verfügten Verbote, vor allem die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Sport- und Fitnessstudios sowie Cafés, sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Der Kreis wird jedoch im Rahmen der Amtshilfe von den Ordnungsamtsämtern der Stadt und der Verbandsgemeinden unterstützt. „Es erfolgt eine enge Verzahnung mit der Ordnungsbehörde der Stadt“, erklärt der Ordnungsdezernent.

Konkret bedeutet das Folgendes, so Schlosser: „Unser kommunaler Vollzugsdienst überwacht, ob sich die Geschäfte an das Öffnungsverbot halten. Ebenso werden die Restaurants und Speisegaststätten geprüft, ob sie die Öffnungszeiten von 6 bis 18 Uhr einhalten.“ Verstöße werden an den Kreis gemeldet und geahndet.