Nach Pfefferspray-Verteilaktion in Bad Kreuznach: Anzeige...

Symbolfoto: dpa
© dpa

Provokant sollte sie sein, Wählerstimmen für die AfD im Bundestagswahlkampf gewinnen, nun beschäftigt die Pfefferspray-Verteilaktion der Jungen Alternativen (JA) vom...

Anzeige

BAD KREUZNACH. Provokant sollte sie sein, Wählerstimmen für die AfD im Bundestagswahlkampf gewinnen, nun beschäftigt die Pfefferspray-Verteilaktion der Jungen Alternativen (JA) vom vorletzten Wochenende die Justiz. Die Ermittlungen laufen, bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt. Angesiedelt ist der Fall bei der Kriminaldirektion (KD) Mainz. Inzwischen wurden Zeugen vernommen, die Akte sei bereits auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft, bestätigt eine Polizeisprecherin. Ergänzungen, etwa von weiteren Zeugen, seien allerdings jederzeit möglich.

Mitglieder der AfD-Jugendorganisation hatten samstags in der Bad Kreuznacher Fußgängerzone Pfefferspray an jugendliche und erwachsene Passanten verteilt, angeblich mit den Worten „um euch gegen Nordafrikaner zu wehren“. Dazu soll es laut Zeugen einen Flyer gegeben haben, der das Spray als Instrument zum Schutz gegen Tiere und im Notfall gegen Menschen auswies. Die Aktion sorgte bundesweit für Aufsehen.

Anwältin sieht mehrere Tatbestandsmerkmale erfüllt

Anzeige

Eine Frankfurter Anwältin wurde durch die Medien auf den Vorfall aufmerksam. Ihre Kanzlei erstatte Anzeige gegen JA-Mitglieder. „Demokratie kann und soll viel aushalten, aber das geht eindeutig zu weit. Das ist eine menschenverachtende Straftat“, sagt die Anwältin gegenüber dieser Zeitung. Sie ist sicher: Mit der Aktion habe die AfD-Jugendorganisation eine Grenze überschritten, sich der Volksverhetzung nach § 130 StGB strafbar gemacht. Die Anwältin sieht gleich mehrere Tatbestandsmerkmale erfüllt. Die Übergabe des Sprays samt diskriminierenden Äußerungen gegen Nordafrikaner sei „friedensstörende Hetze“, die darauf gerichtet sei, Menschen böswillig zu verleumden und zu verächtlichen, letztlich ihre Menschenwürde zu verletzen. Zudem solle bewusst das Vertrauen in die Rechtssicherheit geschwächt und zu Selbstjustiz aufgerufen werden, so die Anwältin. Auch der zum Spray gereichte Flyer könnte eine Rolle spielen. Der Hinweis, dass das Spray gegen Tiere, aber auch Menschen eingesetzt werden könne, setze Menschen mit Tieren gleich.

Derweil melden sich weitere Zeugen zu Wort. Ein 47-Jähriger gibt gegenüber dieser Zeitung an, auch er sei an besagtem Tag mit seiner Frau durch die Innenstadt geschlendert. Sie wollten ein Eis essen, da sei ihnen das Spray angeboten worden, zur Abwehr von Schwarz- bzw. Nordafrikanern, hieß es. Beide Begriffe seien gefallen. „Ich war schockiert“, sagt der Mann. Er wolle nun ebenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten. Seine Frau sei sich zudem sicher, die Person identifizieren zu können, die ihnen das Spray anbot.

Spray alleine fällt nicht unter das Waffengesetz

Eine Rolle spielt die Identität allerdings erst, wenn ein Verfahren eingeleitet, also ein potenzieller Straftäter gesucht wird. Die Entscheidung, ob der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist, obliegt nun der Staatsanwaltschaft. Für die Anwältin ist der Sachverhalt eindeutig. Wenige Tage zuvor zeigte sie bereits die NPD wegen Volksverhetzung an, weil diese in Frankfurt auf Plakaten mit dem Slogan „Finger weg Nafri, ich bin kein Freiwild“ wirbt.

Nicole Höchst, AfD-Direktkandidatin im Wahlkreis Bad Kreuznach/Birkenfeld, die an der Aktion beteiligt war, gab kürzlich an, sie habe niemanden etwas gegen Nordafrikaner sagen hören. Das Verteilen von Pfefferspray allein sei zudem nicht strafbar. In der Tat fällt das Spray nicht unter das Waffengesetz.