Vier Mitglieder der Bürgerinitiative „Gegen Wind Pferdsfeld“ hatten beim Koblenzer Verwaltungsgericht Privatklagen gegen den geplanten Windpark bei Pferdsfeld. Ohne Erfolg.
Von Stephen Weber
Lokalredakteur Bad Kreuznach
Ob die Privatkläger vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, ist noch offen.
(Foto: dpa)
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KREIS BAD KREUZNACH - Sieben Stück sollen es werden, die wie stählerne Wächter in über 100 Metern Höhe über dem stillgelegtem Fliegerhorst thronen, dem einstigen Nato-Flugplatz. Der seit Jahren umstrittene Windpark bei Pferdsfeld hat am Freitag einen weiteren Schritt genommen. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz verkündete, sind vier Privatklagen gegen das Projekt abgewiesen worden.
Vier Mitglieder der Bürgerinitiative „Gegen Wind Pferdsfeld“ hatten beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Bau der Windräder im Soonwald eingereicht. Ihr Ziel war es, die Baugenehmigung des Parks nachträglich wieder zu kippen. 2017 hatte die Bad Kreuznacher Kreisverwaltung dem Windparkbetreiber aus München, „BayWa-re“, die Bauerlaubnis erteilt. Gegen den Widerstand aus Teilen der Bevölkerung. Die Kläger beriefen sich bei ihren Einwänden unter anderem darauf, dass im Vorfeld bei einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung Fehler begangen wurden. Zum einen befürchteten sie, dass Vögel wie der Rotmilan oder der Wespenbussard in die Rotoren der Windräder geraten und sterben könnten. Zum anderen, dass die meterhohen Anlagen zu massiven Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Lärm und weitreichenden Schattenwurf führen. Auch gefrorenes Eis, das im Winter von den Windrädern stürzen könnte, sei ihrer Ansicht nach eine Gefahr. Alle vier Klagen blieben allerdings vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg.
Die Koblenzer Verwaltungsrichter entschieden stattdessen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt durchgeführt wurde. Sie kamen außerdem zu dem Schluss, dass hinsichtlich der zu erwartenden Schall- und Schattenbelastung „keine unzumutbaren Beeinträchtigungen“ zu befürchten seien. Auch den Vorwurf, dass Menschen durch die unter 200 Meter hohen Windrädern „optisch bedroht werden“, sahen die Richter nicht bestätigt. Die Anlage soll sich mit einem Abstand zum nächsten Haus von 1150 Meter befinden. Der vorgegebene Mindestabstand liegt bei 1000 Metern. Ebenso stufte das Gericht eine Gefährdung durch herunterfallendes Eis als unbewiesen ein.
Damit könnte das Unternehmen BayWa-Re womöglich demnächst mit den Bauarbeiten beginnen auf den Gemarkungen der aufgelassenen Dörfer Pferdsfeld und Eckweiler. Denn ob die vier Kläger Berufung gegen das Urteil einlegen und in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, ist offen.