KREIS BAD KREUZNACH - Die Kreisverwaltung teilt mit, dass aufgrund der derzeitigen Corona-Lage die Wahlwerbung zur Landtagswahl der Parteien vorgezogen werden kann. Die Parteien werden gebeten sich mit der jeweils zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um zu erfragen, ab wann und wo das Plakatieren erlaubt ist. Ursprünglich wäre die Wahlwerbung erst ab dem 20. Januar gestattet worden. Die bevorstehende Landtagswahl ist am Sonntag, 14. März.