Dienstag,
03.12.2019 - 00:00
2 min
Krankheit verhindert Reise zum Prozess
Von Wolfgang Bartels
BAD KREUZNACH - Tierquälerei und traumatische Störungen
Angeklagte erscheint nicht zur Berufungsverhandlung/Begründung: Bad Kreuznach ist zu weit weg
Von Wolfgang Bartels
BAD KREUZNACH. Ein Verfahren vor der siebten Strafkammer des Landgerichts wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist geplatzt. Die Angeklagte ist vor Gericht nicht erschienen. Der 50-jährigen Frau wird vorgeworfen, dass sie auf mehreren Weiden bei Kirrweiler und Kirn sowie im Rhein-Hunsrück-Kreis Pferde unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten hat. Die Tiere seien nicht ausreichend gefüttert worden und daher abgemagert gewesen. Zudem habe es keinen ausreichenden Witterungsschutz gegeben, so dass die Pferde unter Nässe und Kälte gelitten hätten. Bei einer behördlichen Kontrolle wurde eine Stute tot aufgefunden. Im Mai wurde die weitgehend geständige Halterin vom Amtsgericht Bad Sobernheim zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde ihr für die Dauer eines Jahres das Halten von Tieren, mit Ausnahme von Hunden und Katzen, verboten. Gegen diese Bestimmung war die Frau in Berufung gegangen. Doch nun schrieb sie aus ihrem neuen Wohnort bei Lindau am Bodensee, sie sei nicht in der Lage, zum Prozess nach Bad Kreuznach zu kommen. Sie legte ein ärztliches Attest bei, das ihr eine psychosomatische Erkrankung bescheinigt, wegen der ihr es nicht möglich sei, an einer Gerichtsverhandlung in weiter Entfernung teilzunehmen. Dies würde zu einer weiteren Traumatisierung führen. Nachdem der Vorsitzende Richter Carsten Poetsch sich noch einmal telefonisch bei dem behandelnden Arzt erkundigt hatte, erklärte dieser, die „posttraumatische Belastungsstörung“ könne noch zwei Jahre andauern. Die Frau verlangte vom Gericht, die Verhandlung in die Nähe ihres Wohnorts, nach Lindau oder nach Ravensburg, zu verlegen, was Poetsch jedoch ablehnte. Nach einigem Hin und Her gelang es Verteidiger Felix Welker, seine Mandantin telefonisch zu erreichen. Sie bleibe bei ihrer Weigerung, in Bad Kreuznach vor Gericht zu erscheinen. Daraufhin ordnete Richter Poetsch eine amtsärztliche Untersuchung an, die auch im Schwabenland stattfinden könne. Die Frau soll auf ihre Reise- und Verhandlungsfähigkeit untersucht werden. „Je nach dem, was rauskommt, wird es einen neuen Termin geben“, so Poetsch.