Weihnachtsmärkte im Landkreis Bad Kreuznach können nach Angaben der Kreisverwaltung unter Auflagen stattfinden.
Von dpa
Eine Tasse mit Glühwein.
(Archivfoto: dpa)
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BAD KREUZNACH - Die Weihnachtsmärkte im Landkreis Bad Kreuznach können unter Auflagen stattfinden. Das gab die Kreisverwaltung am Mittwoch bekannt. Für klassische Weihnachtsmärkte sieht das Konzept demnach vor, dass Veranstaltungsflächen beispielsweise durch Bauzäune oder Flatterband sichtbar abgegrenzt werden müssen. Zudem dürfe nur eine begrenzte Anzahl an Menschen eingelassen werden.
Zwischen den einzelnen Ständen müsse ein Abstand von mindestens drei Metern eingehalten werden, zu den gegenüberliegenden Ständen sechs Meter. Bei Gastronomie- und Glühweinständen müsse der Abstand zum Nachbarstand mindestens fünf Meter betragen. Speisen und Getränke dürfen nach Angaben der Kreisverwaltung nicht an den Ständen verzehrt werden, sondern können dort nur verkauft und abgeholt werden. In Wartebereichen sowie an Verkaufs- und Thekenbereichen sei ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.
Zu den bekanntesten Weihnachtsmärkten im Kreis Bad Kreuznach zählen nach Angaben der Kreisverwaltung der Weihnachtsmarkt im Kurpark in Bad Münster am Stein, der jedes Jahr Tausende Besucher anlockt, sowie der Nikolausmarkt im mittelalterlichen Stadtkern der Stadt Bad Kreuznach.