Auch der Inzidenzwert bewegt sich fast ungebremst nach oben und liegt aktuell bei 517. Die meisten Infizierten gibt es in der Stadt Bad Kreuznach.
KREIS BAD KREUZNACH - (sp). Einmal in der Woche freitags informiert die Kreisverwaltung umfassend über die Corona-Lage im Landkreis. Von Freitag, 7. Januar, bis einschließlich Freitag, 14. Januar, wurden 889 Neuinfektionen gemeldet. Der Inzidenzwert stieg in diesem Zeitraum von 323,2 (7. Januar) auf 517 am Freitag. Aktuell stehen 1119 akut Infizierte in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Die Hospitalisierungsinzidenz ist von 2,56 auf 2,76 (Freitag) gestiegen.
Innerhalb der vergangenen sieben Tage, vom 7. Januar bis 14. Januar, wurden folgende Fallzahlen gemeldet: Stadt Bad Kreuznach: 358, VG Bad Kreuznach: 46, VG Rüdesheim: 97, VG Nahe-Glan: 89, VG Lalo-Stromberg: 78 und VG Kirner Land: 60. Laut Pressemeldung der Kreisverwaltung waren 14 Kitas und 27 Schulen im Landkreis von Corona-Infektionen betroffen. Rund 12 Prozent der derzeit durch die Corona-Stabsstelle betreuten Personen liegen in der Altersgruppe von 0 bis 10 Jahre, 16,1 Prozent in der Altersgruppe 11 bis 20 Jahre und 24,3 Prozent sind zwischen 21 und 30 Jahre alt. 27,6 Prozent der Infizierten sind zwischen 41 und 70 Jahre alt.
Neue Isolations- und Quarantäneregeln gelten ab Freitag, 14. Januar. Laut Stabsstelle gelten für Kontaktpersonen in Schulen und Kitas sowie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern gesonderte Regelungen. Die Einrichtungen stehen im regelmäßigen Kontakt mit der Stabsstelle Corona und informieren im Bedarfsfall über die jeweilige Vorgehensweise.
Aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung weist die Stabsstelle Corona erneut darauf hin, dass sich positiv getestete Personen unverzüglich nach Kenntniserlangung über das positive Testergebnis in häusliche Isolation zu begeben haben. Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich bereits aus der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stabsstelle Corona ist bemüht, alle positiv getesteten Personen zeitnah zu kontaktieren. Die positiv getesteten Personen sind darüber hinaus verpflichtet, Personen, mit denen sie in den letzten beiden Tagen vor dem positiven Testergebnis oder in den letzten beiden Tagen vor dem Symptombeginn in engem Kontakt standen, zu informieren. Auch diese Personen sind verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Weitere Infos unter www.kreis-badkreuznach.de.