Korrigierte Baugenehmigung für Bad Kreuznacher Pall-Halle

Links das Haus der Balzers, rechts die Halle: Ob es zwischen Pall und den Eigentümern zu einer außergerichtlichen Einigung kommen wird, ist noch offen. Archivfoto: Helena Sender-Petry

Der FDP-Stadtverband spricht in einer Pressemitteilung von einer Wahl zwischen „Pest und Cholera“ und zeigt Verständis für die klagende Nachbarsfamilie.

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BAD KREUZNACH. (red). Die Vorgänge um die Baugenehmigung für die Pall-Halle in der Planiger Straße haben der Stadt Bad Kreuznach in den vergangenen Jahren aus den falschen Gründen bundesweite Bekanntheit verschafft. Nun ist es an dem neuen Oberbürgermeister Emanuel Letz, die in der Vergangenheit verursachten Schäden für die Stadt und ihre Bürger so klein wie möglich zu halten.

Der FDP-Stadtverband fordert eine seriöse Aufarbeitung, wie es zu dem jetzigen untragbaren Zustand kommen konnte. Die Stadtverwaltung unterlag bekanntlich im Frühjahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Die damals erteilte Baugenehmigung für den Bau der neuen Halle war rechtswidrig. Trotz intensiver Vermittlungsversuche durch den Oberbürgermeister ist es nicht zu einer Einigung zwischen Pall und der Nachbarsfamilie gekommen. Der FDP-Stadtverband ist weiterhin mit dem Oberbürgermeister der Auffassung, dass eine einvernehmliche Lösung das beste für alle wäre und ruft die Beteiligten auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Da eine solche einvernehmliche Lösung wegen stark auseinanderklaffender Vorstellungen bislang nicht erreicht werden konnte, steht die Stadt laut FDP-Pressemitteilung nunmehr vor der Wahl zwischen „Pest und Cholera“. Auf der einen Seite wurde der Nachbarsfamilie das Eigenheim zugemauert und hat massiv an Wert und Lebensqualität verloren. Auf der anderen Seite droht für die Pall-Halle eine Abriss- oder Nutzungsuntersagungsverfügung.

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Beide Varianten wären für die Stadt teuer geworden – insbesondere ein monate- oder gar jahrelanger Produktionsstillstand bei Pall. Hier ist von mehreren Millionen Euro Schäden für den Stadthaushalt auszugehen. Die Aufsichtsbehörde hat die Stadtverwaltung nun vor die Wahl gestellt, selbst aktiv zu werden oder ein Einschreiten der Landesbehörde zu erzwingen. Das inzwischen von Oberbürgermeister Letz verantwortete und von seiner Amtsvorgängerin übernommene Bauamt hat sich im Rahmen einer Abwägung – nach FDP-Auffassung mit guten Gründen – nun dafür entschieden, auf Antrag des Bauherrn eine korrigierte Baugenehmigung zu erteilen. Das Baugesetzbuch lässt zu, dass auf Antrag etwa aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit von den Grenzabstandsvorschriften abgewichen werden kann. Einen solchen Antrag hat Pall hier gestellt.

Ob ein Bauherr eine Baugenehmigung bekommt, richtet sich nach den einschlägigen Bauvorschriften. Erfüllt ein Bauherr diese Vorschriften, hat der Bauherr einen Anspruch auf eine Baugenehmigung. Wenn die Verwaltung die Erteilung einer Baugenehmigung verweigert hätte, obwohl Pall hierauf einen rechtlichen Anspruch hat, hätte auch der Bauherr Pall geklagt – und ein mehrere Millionen schwerer Schadenersatz wäre bei Erfolg auf die Stadt zugekommen.

Zugleich zeigt der FDP-Stadtverband aber auch Verständnis dafür, dass nun die Nachbarn mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen die erneut erteilte Baugenehmigung vorgehen: „Dies ist nicht nur in einem Rechtsstaat ihr gutes Recht, angesichts der vielen offenen rechtlichen Fragen ist dieser Schritt gut nachvollziehbar. Dennoch wäre eine einvernehmliche Lösung zur Vermeidung langer, kostspieliger Prozesse die bessere Lösung“, heißt es in der Pressemitteilung.

Der Kern des Problems liegt nunmal in der Vergangenheit, in der damals vorschnell erteilten rechtswidrigen Baugenehmigung, weshalb Pall hier Fakten schaffen konnte und ein (rechtswidrig verfügter) Abriss die Stadt und die Steuerzahler sehr teuer gekommen wäre.