Die Stadtverwaltung will eine entsprechende Vorgabe im Bauplanungsrecht prüfen.
BAD KREUZNACH. „Immer mehr Gärten des Grauen“ – unter dieser Überschrift berichtete unsere Zeitung vor wenigen Wochen über den auch in Bad Kreuznach zunehmenden Trend vieler „Häuslebauer“, ihre Vorgärten mit einer Kies- oder Schotterschicht zu „verzieren“ und damit eine ökologisch wertlose Fläche zu schaffen. Bislang hatte die Stadtverwaltung keine richtige Handhabe, diese „Steinwüsten“ zu verhindern, doch das will die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nun ändern – über einen Antrag für die nächste Stadtratssitzung am 29. August.
Der Rat, so heißt es in dem von Fraktionssprecher Hermann Bläsius und Ratsmitglied Hermann Holste formulierten Antrag an Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer, soll die Verwaltung mit der Prüfung einer „bauplanungsrechtlichen Vorgabe“ gegen Schottergärten und Versteinerung bei neuen Bauvorhaben beauftragen. Zudem soll die Verwaltung Vorschläge erarbeiten, wie bestehende Schottergärten zurückzubauen sind.
Der Antrag der durch die jüngste Kommunalwahl deutlich erstarkten Grünen zielt nicht nur auf private und gewerbliche Flächen, auch die Stadt müsse bestehende Schottergärten im öffentlichen Raum in blühende Grünflächen umwandeln, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Einige Städte und Gemeinden hätten bereits Schottergartenverbote für Neubau- und Gewerbegebiete beschlossen. „Dem sollte sich die Stadt Bad Kreuznach anschließen“, fordern die Grünen. Kies- und Schottergärten würden zu biologischer Ödnis, dem Verlust der Bodenfruchtbarkeit, einer Erwärmung des städtischen Klimas und einem erhöhten Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen führen.