Bad Kreuznach: Maskenpflicht auch bei öffentlichen Sitzungen

(red). Mit der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung besteht die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und...

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BAD KREUZNACH. (red). Mit der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung besteht die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (diese Zeitung berichtete). Der Vorstand der Stadt Bad Kreuznach hat sich aber darauf geeinigt, dass für Besucher und Gremienmitglieder von öffentlichen Sitzungen ebenfalls die Maskenpflicht gilt. Die Maske kann am Platz abgenommen werden, sofern der Sitzungsraum durchlüftet wird. Eine Test- oder Impfpflicht bei Präsenzsitzungen besteht nicht.