Betäubungsmittel und Waffen bei Paar sichergestellt
Betäubungsmittel und Waffen sind bei einem polizeibekannten Paar in Osthofen sichergestellt worden. Sie sollen mit den Betäubungsmitteln gehandelt haben.
Von Bastian Hauck
Reporter Rheinhessen Süd
Die in Osthofen sichergestellten Betäubungsmittel und Schreckschusswaffen.
(Foto: Polizei )
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OSTHOFEN - Die Wormser Kriminalpolizei hat bei einer Personenkontrolle in Osthofen am vergangenen Montag bei einer 30-jährigen Frau ein Päckchen mit insgesamt 55 Einzelverpackungen und circa 150 Gramm verbotener Substanzen gefunden. Das teilt die Staatsanwaltschaft Mainz und die Kriminalpolizei Worms mit. Die 30-jährige Tatverdächtige und ihr 32-jähriger Komplize, beide aus Osthofen, sollen regelmäßig Postsendungen mit Betäubungsmitteln erhalten und hiermit gehandelt haben.
Die Kriminalpolizei sicherte anschließend weitere an die Tatverdächtigen adressierte Päckchen wegen des Verdachts auf verbotenen Inhalt. Beim zuständigen Gericht wurde ein Antrag auf Beschlagnahme gestellt. Eine Entscheidung, ob das Gericht diese anordnet, steht noch aus. Bei einer darauffolgenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten weitere Betäubungsmittel wie Amphetamin und Neue psychoaktive Stoffe (NpS), außerdem zwei Schreckschusswaffen. Die gefundenen Gegenstände wurden sichergestellt.
Gegen die 30-Jährige und den 32-Jährigen wird nun ermittelt. Wer mit NpS, die früher als sogenannte „Legal Highs“ bekannt wurden, handelt oder sie an andere Personen abgibt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Das Duo ist laut Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei bereits einschlägig polizeibekannt. Ein Haftbefehl, zum Beispiel wegen einer möglichen Fluchtgefahr, wurde nicht erlassen, das Duo befindet sich auf freiem Fuß.
Zur Erklärung: NpS waren als „Legal Highs“ bekannt. Zu ihnen gehören Badesalze, Pulver, Tabletten oder Kapseln mit synthetischen, also künstlich hergestellten Wirkstoffen. Die NpS waren ursprünglich nicht verboten und legal erhältlich – bis Ende 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, kurz NpSG, in Kraft trat. Seitdem steht der Polizei und der Justiz neben dem Betäubungsmittelgesetz eine weitere Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung.
Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ist das Gesundheitsrisiko unkalkulierbar. Nach dem Konsum von „Legal Highs“ könne es zum Beispiel zu Übelkeit und Erbrechen, Wahnvorstellungen oder auch zu Kreislaufkollapsen und Atemausfällen kommen. Auf den Verpackungen würden Inhaltsstoffe meistens gar nicht oder falsch angegeben.