DITTELSHEIM-HEßLOCH - (red). Eine Gruppe Jugendlicher hat sich am Sonntagabend anhören müssen, dass das Führen einer sogenannten Anscheinswaffe eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nachdem eine Meldung bei der Polizei eingegangen war, dass sich Jugendliche mit Softair-Waffen beschössen, kontrollierten Beamte sie vor Ort. Wie die Polizei mitteilt, handelt es sich bei einer sichergestellten Softair-Pistole um eine Waffe mit weniger als 0,5 Joule und somit um eine Anscheinswaffe.