In der gesamten Ortslage soll nur noch Tempo 30 erlaubt sein und die Vorfahrtsregelung Rechts vor Links.
Von Manfred Janß
Reporter Rheinhessen Süd
In Bechtheim wünscht man sich eine generelle Rechts-vor-Links-Regelung wie hier an der Einmündung Bahnhofstraße in die Wormser Straße. Im Moment ist die Wormser Straße (K 42) Vorfahrtsstraße.
(Foto: BilderKartell/Andreas Stumpf)
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BECHTHEIM - Immer wieder beklagen sich Bürger, es werde zu schnell gefahren in Bechtheim, was gefährliche Situationen provoziere. In seiner Sitzung am Dienstag, 12. November, beschäftigt sich der Ortsgemeinderat ab 19 Uhr in der Sport- und Kulturhalle unter anderem mit diesem Thema.
Die Ortsgemeinde wünscht sich, dass in der gesamten Ortslage Tempolimit 30 eingeführt wird und eine generelle Regelung Rechts vor Links. Vorfahrtsstraßen würde es nicht mehr geben. An allen Einmündungen müssten die Verkehrsteilnehmer dann abbremsen, was zur Verkehrssicherheit beitrage, so die Argumentation. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung, einen entsprechenden Antrag an die Verkehrsbehörde zu stellen.
Allerdings gibt es in Bechtheim nicht nur Ortsstraßen, sondern es führen auch die Landesstraße 409 (Gaustraße/Rheinstraße) und Kreisstraße 42 (Wormser Straße/Heßlocher Straße), das sind sogenannte klassifizierte Straßen, durch die Ortslage. Anordnende Verkehrsbehörde ist die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau. Wenn der Ortsgemeinderat am Dienstag beschließt, den Antrag zu stellen, muss die Verkehrsbehörde deshalb unter anderem den Landesbetrieb Mobilität (LBM) und die Kreisverwaltung hinzuziehen. „Es wird einen Ortstermin geben, bei dem auch Vertreter der Polizei und des ADAC dabei sind. Wir werden die Situation vor Ort begutachten und es wird geprüft, ob der Wunsch der Ortsgemeinde umsetzbar und sinnvoll ist“, erläuterte Behördenleiter Lothar Renz gegenüber der WZ. Mit Ortsbürgermeisterin Jutta Schick habe er bereits darüber gesprochen.
„So etwas ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Straßenverkehrsordnung sieht bei klassifizierten Straßen innerorts generell Tempo 50 vor. Eine Reduzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn eine besondere Gefahrensituation vorliegt“, erklärte Bernhard Knoop, der Leiter des LBM Worms, dazu. Die Situation in Bechtheim sei deshalb beispielsweise auch nicht automatisch mit der in Osthofen gleichzusetzen. In Osthofen war in der Friedrich-Ebert-Straße, das ist die L 386, zwischen der Unterführung am Bahnhof und der Einmündung Abenheimer Hohl Tempo 30 eingerichtet worden, weil die Fahrbahn in diesem Teilstück sehr eng ist und es auf einer Seite zudem noch Parkplätze gibt.
Ob tatsächlich zu schnell gefahren wird oder ob das lediglich ein subjektiver Eindruck der Bürger ist, lässt sich nur durch Tempokontrollen ermitteln. „Derzeit werden in der Heßlocher Straße zu den Hauptverkehrszeiten morgens und abends Geschwindigkeitskontrollen in einem engeren zeitlichen Abstand als sonst durchgeführt. Anhand der Ergebnisse lässt sich ablesen, ob wirklich viele Verkehrsteilnehmer zu schnell sind“, berichtete Lothar Renz. Wie in der WZ berichtet, war im September an den Einmündungen Gartenstraße und Altkirchstraße die Rechts-vor-Links-Regelung aufgehoben worden. Die Heßlocher Straße ist dort nun eine Vorfahrtsstraße. Anwohner hatten beklagt, die Straße sei jetzt eine Rennstrecke, vor allem seien die Kinder gefährdet, die zur Sport- und Kulturhalle gingen. Die Halle liegt zwischen den beiden Einmündungen. Die Vorfahrtsstraße war eingeführt worden, weil insbesondere für Auswärtige die Rechts-vor-Links-Regelung nicht erkennbar gewesen sei. Die Kontrollen sollen nun Klarheit bringen.