Tödlicher Unfall mit Opfer aus Alzeyer Land: Angeklagter kann sich vor Gericht nicht erinnern
Der Unfallverursacher steht seit Donnerstag in Rockenhausen vor Gericht: Vor sieben Monaten starb ein Arztehepaar bei einer Kollision mit einem Auto auf der L 401.
Von Pascal Schmitt
Reporter Rheinhessen Süd
Symbolbild: Sebra/Fotolia
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ROCKENHAUSEN/VG ALZEY-LAND - Auf den Tag genau vor sieben Monaten verunglückte bei einem Verkehrsunfall auf der L 401 nahe Kirchheimbolanden ein Arztehepaar aus dem Alzeyer Land tödlich. Am Amtsgericht Rockenhausen wurde am Donnerstag das Strafverfahren gegen den Unfallverursacher, einen zum Zeitpunkt des Unfalls 18-jährigen Alzeyer, eröffnet. Der Angeklagte hatte mit einem Porsche Cayenne trotz durchgezogener Mittellinie überholt. Während des Überholmanövers stieß der Wagen des Alzeyers frontal mit dem des Arztehepaares zusammen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten deshalb fahrlässige Tötung in zwei Fällen und die Gefährdung des Straßenverkehrs vor.
Der Prozess wurde vertagt. Denn auch nach neun Stunden Verhandlung, in denen der Angeklagte und neun Zeugen gehört wurden, konnte das Gericht noch kein Urteil fällen. Neben ausstehenden Zeugenaussagen kündigte der Rechtsbeistand der Nebenkläger an, eventuell Anträge auf weitere Zeugenbefragungen zu stellen. Der Angeklagte bestritt in der Befragung durch den Richter die ihm zur Last gelegte Tat nicht, gab aber an, sich nicht an den Unfallhergang erinnern zu können.
Der Prozess wird am Freitag, 24. August, um 10.30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen fortgesetzt (ausführlicher Bericht folgt).