ALZEY/KAISERSLAUTERN - Der Fall des 19-jährigen Alzeyers, der am 16. Januar dieses Jahres nahe Kirchheimbolanden einen Verkehrsunfall provozierte, bei dem ein Arztehepaar aus dem Alzeyer Land zu Tode kam, wird nun vor dem Landgericht Kaiserslautern neu aufgerollt. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rockenhausen befand den Angeklagten Mitte September für schuldig und verhängte eine zweieinhalbjährige Jugendstrafe.
Mit dem Urteil nicht zufrieden zeigten sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Wie der Direktor des Amtsgerichts Rockenhausen, Thomas Edinger, auf AZ-Anfrage bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. In der abgeschlossenen Verhandlung forderten sie eine dreijährige Jugendstrafe und ein ebenso langes Fahrverbot für den Angeklagten. Auch der Rechtsbeistand des Angeklagten habe bereits Rechtsmittel angekündigt, um das verhängte Urteil anzufechten. Wann sich der 19-Jährige, der im Zuge eines Überholmanövers auf der L 401 mit einem Porsche Cayenne frontal in den BMW des Arztehepaares stieß, vor dem Gericht in Kaiserslautern verantworten muss, kann noch nicht abgeschätzt werden, sagt der Amtsgerichtsdirektor. Zurzeit werde noch das Urteil, das vom Jugendschöffengericht gefällt wurde, verschriftlicht. In zwei bis drei Wochen, so Edinger, liege der Rechtsspruch dann dem Landgericht vor.
Der in Rockenhausen verurteilte Alzeyer hatte sich aus Sicht des prozessführenden Richters der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der vorsätzlichen groben Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht. Gleich mehrere Fahrzeuge hatte der Unfallverursacher trotz durchgezogener Mittellinie und Verbotsschildern überholt. Auf der Gegenfahrbahn kam es dann zu dem verhängnisvollen Zusammenstoß, der für die Insassen des BMW tödlich endete.