„WLAN-Netze verschlüsseln“
14.07.2010 - NIERSTEIN/OPPENHEIM
DATENSCHUTZ IT-Experte hält „Google Street View“ nicht einfach für „böse“
In Furcht um Einschränkungen der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte durch „Google Street View“ bieten die Kommunen Nierstein und Oppenheim Hilfe an. Worum es dabei überhaupt geht, erklärt IT-Spezialist Andreas Lerg.
Was ist das überhaupt: Street View?
Street View ist ein spezieller Dienst in Google Maps und Google Earth, der Fotoaufnahmen auf Straßenniveau zeigt. Kontinuierliche Fotos aus der Perspektive eines fahrenden Autos erlauben einen virtuellen Rundgang durch Städte und Regionen. So kann sich der Nutzer beispielsweise eine Gegend, in die er vielleicht im Urlaub reisen möchte, schon einmal vorher anschauen. Google erfasst diese Aufnahmen mit speziellen Kamerafahrzeugen, die die Rundumaufnahmen fotografieren.
Welche Interessen verfolgt das Unternehmen Google mit Street View?
Google möchte seine Nutzer natürlich an seine Internetseite und Dienste binden und dazu motivieren, diese möglichst lange und oft zu nutzen. Google verdient vor allem mit Werbeschaltungen auf seinen verschiedenen Internetseiten und Diensten Geld und deshalb sind Besucher, die lange bleiben und häufig wieder kommen, natürlich sehr wichtig. Street View ist für Google ein Mehrwertdienst und es wäre auch vorstellbar, dass Google eines Tages in diese Straßenbilder auch Werbung einbaut.
Was wird an Street View denn kritisiert?
Im Wesentlichen werden zwei Dinge kritisiert: zum einen, dass Google ohne die Besitzer und Bewohner zu fragen, die Fassaden von Gebäuden fotografiert. Es wird aber nur das fotografiert, was jeder Passant von der öffentlichen Straße aus sowieso sieht. Manchmal geschehen dabei aber natürlich auch Pannen. Der Kameramast ist auf den speziellen Autos so hoch, dass die Panoramakameras in knapp drei Metern Höhe fotografieren. So gelingen dann versehentlich lustige bis unschöne Schnappschüsse beispielsweise über niedrige Zäune hinweg. So wurde in Skandinavien ein Mann fotografiert, der nackt auf einem Liegestuhl in seinem Garten saß. Manchmal gelingt auch durch Zufall ein Blick in ein weit geöffnetes Fenster. Ein neuer Kritikpunkt ist, dass Google Daten drahtloser Netze, sogenannter WLANs, sammelte. Google nutzt diese WLAN-Peilungen zur Positionsbestimmung als Ergänzung zur GPS-Ortsbestimmung. Damit Bilder in einer digitalen Landkarte zugeordnet werden können, muss der Ort der Aufnahme genau erfasst werden. Dabei ist es vorgekommen, dass ungeschützte WLAN-Daten aufgefangen und gespeichert wurden. Google hat nicht, wie oft falsch vermutet, gezielt Daten oder gar E-Mails aus den WLAN-Netzen abgefangen und aufgezeichnet. Würden die Betreiber der WLAN ihre Netze mit den verfügbaren Mitteln verschlüsseln, würde das erst gar nicht passieren.
Muss man sich gegen Street View schützen?
Gute Frage. Street View zeigt Ansichten, die jeder Passant sehen kann, der an meinem Haus vorbei geht. Gesichter von Menschen aber auch Autokennzeichen werden von Google durch eine Verpixelung unkenntlich gemacht, so dass normalerweise keine Personen oder Kennzeichen erkennbar sind. Was kontrovers diskutiert wird, ist die Frage, ob das Fotografieren und Veröffentlichen der an sich öffentlich sichtbaren Ansichten von Gebäuden einer Zustimmung des Besitzers und Bewohners bedarf. Wenn das juristisch so entschieden wird, müsste Google vorher jeden Grund- und Hausbesitzer um Erlaubnis bitten. Das wäre vom Aufwand her unmöglich.
Und wenn man sich schützen will, wie geht man dann vor?
Neben den von den Gemeinden angebotenen Formularen können Nutzer auch einfach eine E-Mail an streetview-deutschland@google.com schreiben und um Informationen bitten oder zur Löschung von Bildern auffordern. Außerdem ist in den Street View-Bildern unten in der linken Ecke ein Textlink „Ein Problem melden“ zu finden. Klickt der Nutzer darauf, öffnet sich ein Formular über das er Probleme mit dem Bild melden und auch die Löschung des Bildes vom eigenen Haus oder eines nicht verpixelten Gesichtes veranlassen kann.
Das Gespräch führte Hans-Willi Blum

