Von Hans-Willi Blum
Rechnung der Schornsteinfeger ärgert Hausherren
NIERSTEIN Immer wieder gibt es Ärger um die "ungerechtfertigten" Abrechnungen der Schornsteinfeger für ihre Kontrollen der Heizungsanlagen. Über deren Notwendigkeit lässt sich trefflich streiten. Allerdings sind die Kontrollen gesetzlich vorgeschrieben.
Das Gesetz sagt, dass jeder Hausherr die Pflicht hat, den Kamin von einem Fachmann, dem Kaminfeger, kontrollieren und säubern zu lassen. Keiner kann sich drücken - und damit sollen alle geschützt werden. "Am 8. Dezember erschien der Schornsteinfeger X, ohne dass ich ihn beauftragt hätte, auf meinem Grundstück und führte eine angebliche CO-Messung an meiner Brennwert-Heizanlage durch", gibt der Niersteiner Karlheinz Dillmann hingegen zu Protokoll. "Ich war ständig in unmittelbarer Nähe anwesend, die `Messung` dauerte fünf bis zehn Minuten", erinnert sich Dillmann. Für Messung und in der Rechnung aufgeführte Reinigungsarbeiten stellte der Schornsteinfeger 48,87 Euro in Rechnung - und brachte Dillmanns Hutschnur zum Platzen. "Ich habe gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt, weil keinerlei Reinigungsarbeiten durchgeführt wurden, zumal der Schornsteinfeger dazu auch keinerlei Reinigungsutensilien mitführte", berichtet der Niersteiner. Zudem war das Abgasrohr, das hätte gereinigt werden können, erst 20 Stunden zuvor von einem Meisterbetrieb eingebaut worden. Und da der Schornsteinfeger den Widerspruch gegen die Rechnung zuständigkeitshalber an die Kreisverwaltung weiterleitete, begab sich Dillmann in einen Briefwechsel mit der für Vollzug und Ordnung des Schornsteinfegerwesens zuständigen Behörde. Die Kreisverwaltung bemüht sich jetzt zu vermitteln und zu erklären. Sie macht darauf aufmerksam, dass es sich um eine Jahres- und nicht um eine Einzelrechnung handelt. Und erklärt, dass es in der Rechnung nicht um die Reinigung, sondern um die Überprüfung und erforderlichenfalls Reinigung des Ringspaltes handelte. Noch tiefer in die Materie steigt der Obermeister der Schornsteinfegerinnung Rheinhessen, Wolfgang Itzeroth, ein. Er betont , dass es bei den Kontrollen nicht nur um Brand-, sondern auch Immissionsschutz gehe. Gefordert sei ein unabhängiger Gutachter, der kontrolliere, reinige und messe. Diese Kontrolle erfolge bei einer modernen Anlage wie der von Dillmann alle zwei Jahre. Und dann möge berücksichtigt werden, dass der Schornsteinfeger irgendwie zu Herrn Dillmann gelangen müsse, was Zeit und Fahrtkosten verursache - bei Abwesenheit des Hausbesitzers auch mehrfach. Dann folge die Messung und Reinigung. Dem schließe sich ein Verwaltungsaufwand und die digitale Anlagenverwaltung und Datenweiterleitung an. Und eine Mehrwertsteuer gebe es auch noch. "Daran gemessen handelt es sich um eine äußerst niedrige Gebühr", steht für Itzeroth fest. Er bietet Karlheinz Dillmann - wie allen anderen Hausherren - an, sich dazu bei ihrem Schornsteinfeger oder ihm persönlich zu informieren.

