„Ignorante Siedlungspolitik“
01.09.2010 - GUNTERSBLUM
Von Hans-Willi Blum
HOCHWASSERSCHUTZ Guntersblum wehrt sich gegen die Rolle des Verhinderers
Der Schlussfolgerung des Oppenheimer CDU-Sprechers Helmut Krethe, wonach Guntersblum rein aus Naturschutzgründen eine Hochwassergefährdung für die nördlich gelegenen Gemeinden in Kauf nehmen würde, müsse deutlich widersprochen werden, meint der Guntersblumer Ortsbürgermeister Reiner Schmitt (GLG). Bei einem derart komplexen Thema wie dem Hochwasserschutz sei es unerlässlich, sich zunächst sachkundig zu machen, bevor ein Fazit zu ziehen sei.
Schmitt reagiert damit auf den Vorwurf der Oppenheimer Christdemokraten, es werde durch den Aufschub in Sachen Polderausweisung sehenden Auges in Kauf genommen, dass die Gefahr eines 200-jährlichen Hochwassers mindestens bis 2022 nicht gebannt sei.
„Krethe hat hierbei Guntersblum in die Haftung genommen, obwohl gerade Guntersblum mit den Nachbargemeinden Gimbsheim und Eich zum aktiven Hochwasserschutz beiträgt. Einem Hochwasserschutz, der insbesondere den Kommunen zugute kommt, die oft sehr ignorant Siedlungen in hochwassergefährdeten Gebieten entwickelt haben“, hält Schmitt hierzu fest. Guntersblum bekenne sich grundsätzlich zu den Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz. Zurzeit werde die durchgängige Sanierung des Rheinhauptdeiches zwischen Gimbsheim und Dienheim von der Landesregierung favorisiert, was wiederum von Guntersblumer Seite sehr begrüßt werde. Damit sei die Region vor einem 200-jährlichen Hochwasserereignis geschützt. Mit einem Notfalldeich, der von der Gemarkung Eich, im erweiterten Fall sogar von der Gemarkung Hamm ausgehend über die Gemarkungen Gimbsheim und Guntersblum bis zur Gemarkungsgrenze Ludwigshöhe teilweise 1,6 Kilometer landeinwärts verlaufen wird, leisteten diese Anliegergemeinden einen enormen Solidaritätsbeitrag, um letztendlich entsprechend gerüstet zu sein. Die Notwendigkeit dieses Zusatzdeiches werde von Guntersblumer Seite überhaupt nicht in Frage gestellt. Es gebe höchstens den einen oder anderen Korrekturwunsch zur Linienführung des Deichverlaufs.
Sehr kontrovers sei hingegen die Positionierung der SGD Süd und der Ortsgemeinde Guntersblum zum Thema Deichrückverlegung Bechtheimer Kanal gewesen. Dabei sei zwingend darauf hinzuweisen, dass frühere Planungen kleinere Deichrückverlegungen im Bereich Dienheim und Gimbsheim vorgesehen hatten. Bei diesen Planungen war auch das Einvernehmen der Naturschutzbehörden hergestellt. Der Einspruch einzelner Landwirte habe hier offenbar zur Korrektur des Vorhabens geführt, hin zu einem Gebiet, das aus Guntersblumer Sicht wegen der Binnenentwässerung des Bechtheimer Kanals, wegen der Trinkwasserversorgung für weite Teile Rheinhessens, wegen der drohenden Vernichtung bedeutender Stromtalwiesen und wegen der alten Wohnansiedlung „Am Rhein“ problembehaftet ist. Das sei jetzt zunächst für einige Jahre zurückgestellt - nicht mehr und nicht weniger.

