Sonntag, 12. Februar 2012 21:34 Uhr
URL: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/5461556.htm

Allgemeine Zeitung

Mainz 

Staatsanwalt erhebt Anklage wegen Untreue

11.05.2007

Ehemalige Mitarbeiterin der Akademie der Wissenschaften und Literatur wieder auf freiem Fuß

mer. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Anklage gegen eine 55-jährige Frau aus Rheinhessen wegen Untreue und Betrugs zum Nachteil der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur erhoben. Der früheren Mitarbeiterin der Akademie mit Sitz an der Geschwister-Scholl-Straße wird vorgeworfen, in der Zeit vom Februar 2002 bis Februar 2007 insgesamt mehr als 800 000 Euro von Konten der Akademie mittels Barschecks oder Überweisungen zu ihren Gunsten abgehoben oder abgebucht zu haben (die AZ berichtete). Das Geld verwendete sie für sich, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach gestern mit. Mögliche Taten vor diesen fünf Jahren sind zwischenzeitlich verjährt. Die Manipulationen waren einer anderen Mitarbeiterin der Akademie aufgefallen, als diese ungeklärte Barscheckeinlösungen auf dem Akademiekonto feststellte. Die Akademie hatte unverzüglich Strafanzeige erstattet, am 8. Februar wurde der Frau fristlos gekündigt. Der Verbleib des Geldes konnte bisher nur in geringem Umfang geklärt werden. Nur ein kleiner Teil der Beträge sind in der Wohnung der Frau sichergestellt worden. Die 55-Jährige, die fast 25 Jahre bei der Akademie beschäftigt und zuletzt Leiterin der Finanzbuchhaltung war, befand sich seit dem 2. März aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mainz in Untersuchungshaft. Bei einer gestern durch die zuständige Strafkammer des Landgerichts Mainz durchgeführten Haftprüfung wurde der Haftbefehl jedoch gegen Meldeauflagen und eine Kaution in Höhe von 35 000 Euro außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft werde gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz einlegen, sagte Puderbach. Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft bestehe bei der Beschuldigten insbesondere angesichts des unklaren Verbleibs des größten Teils des veruntreuten Geldes eine erheblicher Anreiz zur Flucht, der durch die Auflagen der Kammer nicht beseitigt werden dürfte.


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