Sonntag, 12. Februar 2012 21:29 Uhr
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Allgemeine Zeitung

Mainz 

Handeln der Polizisten war rechtswidrig

03.10.2007

Von Silvia Dott

"Die Angeklagten haben sich der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt schuldig ge-macht." Damit verwarf die 6. Strafkammer des Mainzer Landgerichts am Dienstag die Berufung zweier Bundespolizisten. Die Beamten waren 2006 vom Amtsgericht verwarnt und zu Geldstrafen von je 2400 Euro auf Vorbehalt und einer Buße von je 500 Euro verurteilt worden. Die Geldstrafe fiel diesmal heftiger aus: Für den 39- und den 46-Jährigen wurden je 9000 Euro veranschlagt. Das Amtsgericht hatte die Einkommensverhältnisse nicht ausreichend berücksichtigt. Nach Ansicht der Kammer haben die Bundespolizisten Sachverhalte aufgebauscht, um ihr rechtswidriges Handeln nachträglich zu rechtfertigen. Die Beamten hatten 2005 versucht, zwei Männer ohne Helm auf einem unbeleuchteten Roller anzuhalten. Nach Darstellung der Angeklagten ging von dem Fahrzeug eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus. Zudem habe wegen der Flucht der Männer ein dringender Tatverdacht vorgelegen. In der Dijonstraße stürzten die Rollerfahrer und flüchteten, einer von ihnen, ein 17-Jähriger, wurde gestellt. Bei seiner Festnahme wehrte er sich, weswegen es zu der Körperverletzung kam. Die zuständige Mainzer Polizei hätten die Angeklagten erst später verständigt und somit ihre Kompetenz überschritten. "Für ihr Tun gab es keine Ermächtigungsgrundlage", so Vorsitzender Richter Rolf-Rainer Nebe. Da die Angeklagten zur Festnahme nicht berechtigt gewesen seien, habe sich der 17-Jährige in Notwehr verteidigen dürfen. Der junge Mann wurde vom Jugendrichter verwarnt, weil er unbefugt mit dem Roller gefahren war. Er hatte ihn zuvor kurzgeschlossen im Gebüsch gefunden.


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