Sonntag, 12. Februar 2012 21:20 Uhr
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Allgemeine Zeitung

 

Mieter kämpft vor Gericht um Strom

25.06.2008

dot. Die Wohnblocks am Sonnigen Hang in Marienborn - dort leben ein Mieter und seine 18-jährige Tochter seit Monaten ohne Strom, können weder warm duschen noch baden. Grund: Die Entega hat den Strom des Apartments abgestellt. Eine Vormieterin war, ohne ihre Stromrechnung (800 bis 900 Euro) zu bezahlen, verschwunden. Bevor die Entega dem neuen Mieter den Strom wieder einschaltet, will sie erst seinen Mietvertrag sehen. Um Manipulationen vorzubeugen, wolle man wissen, ob der Mann tatsächlich in der Wohnung passend zum Zähler lebe. "Praktisch nicht bewohnbar" Jetzt klagte der Mieter per Eilantrag vor dem Amtsgericht gegen den Energieversorger. Nach seiner Meinung steht der Entega der prüfende Blick auf seinen Mietvertrag nicht zu, sie sei vielmehr als Monopolist zur Stromversorgung verpflichtet: "Nach den Richtlinien des Datenschutzgesetzes unterliegen Verträge gleich welcher Art dem Datenschutz und können nicht als Druckmittel verwendet werden, einen Stromzähler zum Betrieb freizuschalten." Das Apartment sei praktisch nicht bewohnbar, sodass er zeitweilig auf eigene Kosten anderweitig wohnen müsse. Im vorliegenden Fall verstoße die Entega gegen geltendes Recht, ja mache sich der Nötigung, Rechtsbeugung und Körperverletzung schuldig. Ein tägliches Schmerzensgeld von 500 Euro sei zu zahlen. Richter appelliert an Kläger Anstelle des Mietvertrages hatte der Kläger eine polizeiliche Meldung für das 18-Parteien-Haus vorgelegt. Der Entega genügt das nicht. "Da wissen wir ja nur, dass der Mann in dem Haus lebt, aber nicht in welcher Wohnung", erklärte der Anwalt des Energieversorgers. Richter Gert Salmanzig appellierte an den Kläger: "So zeigen Sie doch Ihren Mietvertrag. Die anderen Mieter haben es doch auch getan." Es gehe einzig darum, Manipulationen zu vermeiden. "Wir wollen nicht detektivisch tätig werden", betonte der Entega-Anwalt und machte einen Vorschlag zur Güte. "Wenn Sie nicht wollen, dass wir wissen, wie viel Miete Sie zahlen oder ähnliches, können Sie ihren Vertrag geschwärzt vorlegen." Der Kläger blieb bei seinem Nein. Das Gericht will am 15. Juli eine Entscheidung in der Sache verkünden. Bis dahin muss der Mann wohl weiter ohne Strom leben.


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