Vermieter musste Wohnung sanieren
dot. Ein Vermieter traute im November 2007 seinen Augen nicht: Seine renovierte Wohnung in der Bretzenheimer Backhaushohl war voller Schimmel. Die Mieter, ein 35-jähriger Physiker und seine Familie, wiesen alle Schuld von sich. Nach dem Auszug wurde das Apartment saniert. Kosten: 5300 Euro. Die will der 66-jährige Ex-Bauunternehmer von dem Wissenschaftler zurück haben. Gestern trafen sich die Parteien vor dem Zivilgericht zum Gütetermin. Der beklagte Wissenschaftler zuckte die Achseln. Er, seine Frau und das dreijährige Kind hätten seit Oktober 2006 völlig normal in der 50-Quadratmeter-Wohnung gelebt. "Wir lüfteten drei Mal am Tag, jeweils für 20 bis 30 Minuten!" Mitte Oktober 2007 habe man zum ersten Mal Schimmel an den Wänden festgestellt, der sich schnell ausbreitete. Die Ursache habe man sich nicht erklären können. "Ich versuchte den Schimmel weg zu waschen, aber das ging nicht." Als der Vermieter die Wohnung im November besichtigte, war es dort nach seinen Angaben schwülwarm. "Wie in einem Palmengarten." Wie er gegenüber der AZ angab, verbrauchten die Mieter täglich exorbitante 611 Liter Wasser. Üblich sind im Durchschnitt etwa 100 Liter pro Kopf am Tag. Ein von dem 66-Jährigen eingeschalteter Sachverständiger berichtete von Kondenswasser, das an den Fenstern herunterlief, abgelösten Tapeten und einem Topf mit Wasser, der beständig auf dem Herd brodelte. Die Lüftungsanlage sei ausgeschaltet gewesen. Laut Mieter stand der Topf jedoch nur auf dem Herd, weil seine Frau gerade Tee kochte. Die Richterin schien den Ausführungen des Vermieters zuzuneigen. "Bevor die Beklagten einzogen, war in der Wohnung kein Schimmel. Und nachdem sie ausgezogen waren auch nicht mehr." Am Baulichen könne es also nicht liegen. Die Renovierungskosten seien erstaunlich günstig. Sie regte einen Vergleich an: "Der Beklagte zahlt 4500 Euro und der Vermieter gibt sich damit zufrieden." Der Wissenschaftler verlangte Bedenkzeit. Den Parteien wurde eine Frist bis zum 25. Juni gesetzt. Haben sie sich bis dahin nicht geeinigt, wird ein neutraler gerichtlicher Gutachter bestellt.

