Von Frank Schmidt-Wyk
Nach „Beck gegen Wohnbau“ hieß es am Freitag vor dem Mainzer Landgericht nun: „Wohnbau gegen Beck“. In beiden Verfahren ist ein spruchreifes Ergebnis noch lange nicht in Sicht – vor allem deshalb, weil es die stadtnahe Gesellschaft bislang kategorisch ablehnt, sich auf einen Vergleich mit Günter Beck als Pächter der „Alten Patrone“ zu einigen. Eine besondere Brisanz der Verfahren liegt darin, dass Beck inzwischen zum Bürgermeister gewählt wurde und als Beteiligungsdezernent auch für die Wohnbau politisch verantwortlich ist.
Während es in der von Beck angestrengten Feststellungsklage um die strittige Höhe des Pachtzinses geht, die Beck als Betreiber der „Alten Patrone“ an die Wohnbau zu zahlen hat, muss sich die 11. Zivilkammer in dem jetzt eröffneten Verfahren mit den Zahlungsrückständen befassen, die das stadtnahe Unternehmen gegen Beck geltend macht. Diese beliefen sich laut dem Vorsitzenden Richter Reinhard Endell im Mai 2009 auf 62.000 Euro, bezogen auf das Restaurant, die Remise und die zur Remise gehörende Toilettenanlage.
Bekanntlich argumentiert Beck, dass es seit 2003, als er die „Alte Patrone“ zunächst als Veranstaltungsort übernahm, keine Übereinkunft über abzurechnende Flächen gegeben habe, dies habe zu ständigen Auseinandersetzungen über die Höhe der Nebenkosten geführt. Nachweislich rechne die Wohnbau zu viel ab. Um endlich Klarheit zu erzielen, habe er erstens die Feststellungsklage angestrengt und zweitens einen Mahnbescheid gegen sich erzwungen, der nun zum Gerichtsverfahren führte, so Becks Darstellung. Nur so habe er die Wohnbau zwingen können, sich mit der Frage der strittigen Nebenkosten überhaupt auseinanderzusetzen.
"Schnell im Untreue-Tatbestand“
Wie im Parallelverfahren riet Endell dringend zu einer gütlichen Einigung, denn: „Das Gericht kann Ihnen hier keine Zahlen vorrechnen.“ Der übliche Weg sei, dass beide Seiten zunächst einen Pachtstatus erarbeiten, in dem man sich auf einen Betrag X der ausstehenden Zahlungen einige. „Dazu müssten sich allerdings beide Parteien gewaltig bewegen“, räumte Endell ein. Und wie im Parallelverfahren ist die Seite der Wohnbau dazu nicht bereit: „Das Eis für die Geschäftsführung ist sehr dünn“, erklärte Wohnbau-Anwalt Dr. Helmut Martin für seine Mandantin. „Wir sehen keine Möglichkeit mehr, das gütlich zu klären.“ Ein Vergleich mit Beck komme für das stadtnahe Unternehmen jetzt, da Beck Bürgermeister sei, nicht mehr in Frage, „ansonsten sind wir sehr schnell im Untreue-Tatbestand“.
Offensichtlich will die Wohnbau-Spitze vor dem Hintergrund der nur mit Hilfe öffentlicher Gelder überstandenen Unternehmenskrise in der Öffentlichkeit den Eindruck vermeiden, sie habe noch irgendetwas zu verschenken. Beck hingegen hat kein Interesse daran, dass sich die Gerichtsverfahren endlos dahinschleppen und wäre demzufolge zu einem Vergleich bereit. Mit seinem Anwalt Dr. Helge Pfeifer bereitete er bereits einen Entwurf für den vom Gericht angeregten Pachtstatus vor.
Hinter der ablehnenden Haltung der Wohnbau vermutet Beck nicht zuletzt ein parteipolitisch motiviertes Interesse, ihn in der Öffentlichkeit zu brüskieren. Noch bis vor kurzem, vor der Wahl Becks zum Bürgermeister, war es allerdings genau umgekehrt, da war es Beck, der Vergleichsvorschläge der Wohnbau ausschlug – weil er sich nicht dem Verdacht der Vorteilsnahme und Mauschelei aussetzen wollte, wie er sagt.
In dieser Konstellation blieb Endell nichts anderes übrig als die Beweisaufnahme zu eröffnen. Die Kammer konzentriert sich nun zunächst auf einen Teilaspekt des Verfahrens, nämlich einen Vergleich, den die Wohnbau und Beck am 24. September vorigen Jahres bereits geschlossen haben, dessen Umfang aber ebenso strittig ist, wie die Anrechnung von Zahlungen, die Beck daraufhin leistete. Das Gericht will dazu jetzt eine Zeugin vernehmen.

