Montag, 13. Februar 2012 06:54 Uhr
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Allgemeine Zeitung

Mainz 

Urteil nach Missbrauch eines einjährigen Mädchens im Mainzer Frauenhaus

10.10.2009 - MAINZ

Von Andreas Trapp

„Ich möchte, dass Sie mir die Höchststrafe geben, ich will mit dieser Gesellschaft nichts mehr zu tun haben“, bettelte der mit den Tränen kämpfende Angeklagte nach den Plädoyers. „Geben Sie mir 35 Jahre.“ Der 31-jährige Elektriker stand wegen sexuellen Missbrauchs eines 13 Monate alten Kindes vor Gericht (die AZ berichtete). Nach dem dritten Verhandlungstag verhängte die 5. Strafkammer des Mainzer Landgerichts am Freitag eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gegen den türkischstämmigen Mann, der illegal nach Deutschland eingereist war.

Strafverschärfend wirkte das Alter des missbrauchten Mädchens sowie die schwere Verletzung, die der Täter dem Kind zugefügt hatte. Nach Anhörung der Zeugen und einer Rechtsmedizinerin kam das Gericht zur Überzeugung, dass der Angeklagte in der Nacht zum 19. April der Tochter seiner damaligen Freundin beim sexuellen Missbrauch einen Dammriss zugefügt hatte. In ihrem Urteil stützten sich die Richter auf Indizien. Hierbei waren besonders die Ausführungen der geladenen Rechtsmedizinerin von Bedeutung.

Spermaspuren in Windel

Diese erläuterte dem Gericht, dass die Wunde nur durch starken Druck herbeigeführt werden konnte. Die Version des Angeklagten, er habe das Kind beim Hochheben kräftig angefasst und dabei unabsichtlich verletzt, nicht aber missbraucht, war in Augen der Richter dann nicht haltbar. „Zudem fiel die Schilderung des Geschehens seitens des Angeklagten von Tag zu Tag unterschiedlich aus“, so der Vorsitzende Richter.

Das letztlich ausschlaggebende Indiz sei die untersuchte blutige Windel des Kinds gewesen. Diese wies Spermaspuren des Angeklagten auf.

Mutter hatte Täter eingeschleust

Die 24-jährige Mutter des Kindes hatte den Mann, den sie seit November 2008 kannte, im Frühjahr trotz Verbots in das Frauenhaus eingeschleust, wo sie nach einer Ehekrise mit ihren zwei Töchtern Zuflucht gefunden hatte. In besagter Nacht hatte sich der Mann an dem jüngeren Mädchen vergriffen. Inzwischen lebt die Frau wieder bei ihrem Ehemann und trat im Prozess als Nebenklägerin auf.

Konsequenzen im Frauenhaus

Die Vergewaltigung des Mädchens hat auch zu Konsequenzen im Frauenhaus geführt. Nach der schrecklichen Tat wurden die Sicherheitsvorkehrungen drastisch erhöht. So müssen die Frauen nun beim Einzug neben der Hausordnung eine Zusatzerklärung unterschreiben, in der sie sich verpflichten, sofort die Polizei zu rufen, falls sich ein fremder Mann im Frauenhaus aufhält.


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