Montag, 13. Februar 2012 07:11 Uhr
URL: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/6426628.htm

Allgemeine Zeitung

Mainz 

Wende im Schöffen-Fall: Gericht zieht Haftstrafe vorerst zurück

18.03.2009 - MAINZ

Von Frank Schmidt-Wyk

In der Auseinandersetzung um den ehemaligen Schöffen Peter Wenske-Wallner, der freiwillig in Haft gehen wollte anstatt 800 Euro Ordnungsgeld zu zahlen, weil er einen wichtigen Prozesstermin verschwitzt hatte, ist ein “Waffenstillstand" eingetreten: Die Vollstreckung wurde vorläufig eingestellt.

Vom Tisch ist der Ordnungsgeldbeschluss mit der vorläufigen Einstellung aber noch lange nicht, Bestand hat er nach wie vor. Laut Auskunft von Amtsgerichtssprecher Matthias Scherer wird jetzt aber erst einmal abgewartet, bis die Akte des Prozesses, zu dessen Auftakt Wenske-Wallner im Oktober 2007 nicht erschienen war, wieder vorliegt. Sie war erst am Dienstag von einer Berliner Versicherung zurück nach Mainz geschickt worden.

Wie berichtet, wäre der aufwändige Prozess gegen einen 35-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung aufgrund des fehlenden Schöffen seinerzeit beinahe geplatzt. Amtsrichterin Birgit Dany-Pietschmann verhängte daraufhin gegen Wenske-Wallner ein Ordnungsgeld von 800 Euro, ersatzweise zehn Tage Ordnungshaft. Weil dieser Betrag seine monatliche Nettorente übersteigt, erklärte der Ober-Olmer daraufhin, “lieber in den Knast" zu gehen, um so die Unverhältnismäßigkeit seiner Bestrafung zu demonstrieren. Der Fall hatte nach der Berichterstattung in dieser Zeitung bundesweit in den Medien große Aufmerksamkeit erregt.

Die Staatsanwaltschaft werde die Prozessakte umgehend an Dany-Pietschmann weiterleiten, so Scherer weiter. Die Richterin werde sie dann “unter allen Gesichtspunkten" prüfen und insbesondere die Einkommensverhältnisse Wenske-Wallners berücksichtigen, die ihr bei Verhängung des Ordnungsgeldes nicht bekannt gewesen waren. Anhand der inzwischen vorliegenden Informationen werde sie dann ihre frühere Entscheidung überdenken, sie könne abgemildert oder gar ganz aufgehoben werden, aber auch bestehen bleiben.

Anschließend stehe es Wenske-Wallner frei, Beschwerde einzulegen ­ in diesem Fall sei dann eine Strafkammer des Landgerichts zuständig. Wenske-Wallner erfuhr am Mittwoch von der Presse von der Einstellung, das entsprechende Schreiben der Staatsanwaltschaft, das am Dienstagmittag rausgegangen war, lag ihm noch nicht vor. “Die haben eben kalte Füße bekommen", bewertete er die neue Entwicklung. “Eigentlich schlimm, dass man sich erst so verhalten muss, bis die anfangen zu überlegen."

Archivfoto: Bahr

Peter Wenske-Wallner. Archivfoto: Bahr

Im Wortlaut:

Die Entscheidung über ein verhängtes Ordnungsgeld kann laut Paragraf 56, Absatz 2, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) “bei nachträglicher genügender Entschuldigung ganz oder zum Teil zurückgenommen werden. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde des Betroffenen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung zulässig."

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