Angeklagte bestreiten Internet-Betrug
12.09.2012 - MAINZ
(agk). Im Betrugsprozess gegen sieben Männer im Alter von 25 bis 55 Jahren wurde ein Befangenheitsantrag des Hauptangeklagten gegen den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz als unbegründet zurückgewiesen.
Wie berichtet, sollen sich die Männer aus dem Raum Bad Kreuznach und Mainz des bandenmäßigen Betrugs in 131 Fällen schuldig gemacht haben, indem sie von 2008 bis 2011 Internet-Unternehmen führten und nach der „Kölner Masche“ Anzeigen für wertlose Broschüren schalteten oder scheinbar kostenlose, tatsächlich aber teure Angebote im Internet platzierten. Der Schaden soll rund 500 000 Euro betragen.
Keiner der Angeklagten hat bislang ein Fehlverhalten eingeräumt. Sie bestehen auf die Vernehmung sämtlicher Zeugen. Richter Lorenz riet den Männern vorsorglich, sich noch einen zweiten Anwalt zu nehmen, damit es angesichts der möglichen Länge des Verfahrens nicht zu Problemen wegen terminlicher Engpässe komme.
Mit Seiten wie „gewinnspielverzeichnis.de“, „probenregister.de“, „spritbilliger.net“ oder „IQTest.de“ seien Kunden gelockt worden, sich zu registrieren, um dann vermeintlich kostenlos Informationen zu erhalten. Eine heute 15-Jährige sagte aus, sie habe den IQ-Test machen wollen, und sich deshalb mit ihrer Mutter die Seite genau angeschaut. „Da war kein Hinweis, dass wir was zahlen müssen“, erinnerte sie sich. Später seien dann Mahnbescheide gekommen, bis die Mutter schließlich Anzeige erstattete. Eine weitere Zeugin erzählte, sie habe sich auf der „spritbilliger“-Seite umschauen wollen. Weil aber zu viele persönliche Daten erfragt worden seien, habe sie die Seite verlassen, ohne eine Anmeldung bestätigt zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt.


