Impfpflicht für Hühner
21.04.2010 - MAINZ-BINGEN
(red). Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, weist alle Geflügelhalter im Landkreis auf die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit (ND) hin. Diese Impfpflicht besteht seit 1995 und gilt für alle Hühner und Truthühner sowie für alle mit diesen Tieren zusammen gehaltenen Geflügeltiere. Eine Verletzung der Impfpflicht sowie der Pflicht zur Wiederholungsimpfung in Abständen von drei Monaten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden. Die Abgabe des Impfstoffes erfolgt durch einen praktischen Tierarzt, die Verabreichung des Impfstoffes übernimmt der Geflügelhalter selbst.

