Von Beate Schwenk
Neuer Name, neue Rechte - "Beiräte für Migration und Integration" auf den Weg bringen
MAINZ-BINGEN. Seit dem 1. Januar ist die Reform der Ausländerbeiräte in Kraft. Das neue Landesgesetz bringt für alle Ausländer- und Integrationsbeiräte im Landkreis Mainz-Bingen etliche Neuerungen mit sich.
Die augenfälligste Änderung ist wohl der neue Name: Bis zum 1. Januar 2010 müssen alle rheinland-pfälzischen Ausländer- und Integrationsbeiräte in "Beiräte für Migration und Integration" umbenannt werden. Doch die Bezeichnung ist nur die Verpackung, auch der Inhalt wird sich ändern. Ein wesentlicher Fortschritt der Reform sei die Ausweitung des Wahlrechts, erläuterte Musgana Tesfamariam von der "Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz" (AGARP) bei einer Informationsveranstaltung in Ingelheim. Wahlberechtigt sind nun neben nicht-deutschen Staatsangehörigen auch Eingebürgerte und Spätaussiedler. Damit will man die Gruppe der gut integrierten Migranten mit ins Boot holen, die bislang wegen ihres deutschen Passes bei Wahlen außen vor waren.
Beim passiven Wahlrecht geht die Öffnung sogar noch einen Schritt weiter. Künftig können sich alle Einwohner einer Kommune unabhängig von der Staatsangehörigkeit zur Wahl stellen. Ein Novum ist auch die Abschaffung der Zehn-Prozent-Hürde. Selbst dann, wenn die Wahlbeteiligung unter zehn Prozent liegt, werden Beiräte eingerichtet. Schließlich soll auch die kommunalpolitische Partizipation gestärkt werden. So wird in Zukunft ein Vertreter des Beirats immer dann an Kreistags-, Stadtrats- oder Ausschusssitzungen teilnehmen, wenn es um Migrations- oder Integrationsbelange geht.
Mit der Gesetzesreform sind nun endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass das kommunalpolitische Gewicht der Beiräte gestärkt wird. Die Umsetzung liegt nun aber bei den lokalen Akteuren. "Die Frage ist vor allem, wie wir die Leute ansprechen", sieht Liborio Labita, Vorsitzender des Integrationsbeirats Mainz-Bingen, eine logistische Herausforderung. Denn all jene, die am Wahltag ihre Stimme abgeben dürfen, müssen informiert werden. Automatisch angeschrieben werden nur Wahlberechtigte mit nicht-deutschem Pass; Spätaussiedler oder Eingebürgerte müssen dagegen auf anderem Wege erreicht werden.
Mit Informationsveranstaltungen wollen die Beiräte im Kreis die Reform bekannt machen und die Menschen mobilisieren. Eine große Hilfe wäre es, wenn diese Arbeit auf Kreisebene von einem Integrationsbeauftragten koordiniert werden könnte, ist Liborio Labita überzeugt. Zwar hat der Kreistag im Dezember grünes Licht für einen ehrenamtlichen Integrationsbeauftragen gegeben, doch bisher ist die Stelle unbesetzt. Die Zeit für die Beiräte jedenfalls läuft, denn voraussichtlich im Herbst werden die ersten Wahlen nach neuem Recht stattfinden.
Wunschtermin der AGARP wäre der 27. September, an dem auch der Deutsche Bundestag gewählt wird. Doch das, so Musgana Tesfamariam, werde wohl am Veto der kommunalen Spitzenverbände scheitern. Derzeit spreche einiges dafür, dass die Wahlen im November stattfinden werden. In jedem Fall müssen nun so schnell wie möglich Kandidaten gefunden und alle Wahlberechtigten informiert werden.

