Steuer für Glücksspiel
28.07.2012 - AMÖNEBURG/KOSTHEIM/ KASTEL/
(zel). Für rechtmäßig hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Spielapparatesteuer der Stadt erklärt. Das teilte Stadträtin Birgit Zeimetz (CDU) mit. Der Steuersatz betrage 20 Prozent. Aus der Höhe der Steuer könne nicht geschlossen werden, dass Spielapparate-Betreiber wirtschaftlich erdrosselt werden sollten.
Die Richter hätten argumentiert, dass durch die Steuer die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit nicht beschädigt werde. Gegen die 2010 vom Stadtparlament beschlossene Spielapparatesteuer hatten Betreiber geklagt. Ein Eilverfahren mit dem Ziel, vorläufigen Rechtsschutz gegen die Steuerbescheide zu erwirken, hatte das Amtsgericht abgelehnt. Die Kläger legten daraufhin Beschwerde ein, die der Verwaltungsgerichtshof abwies. Sie freue sich über die Entscheidung der Richter, sagte die Rechtsdezernentin.
Erfreulich sei die Auffassung des Gerichts, dass es nichts über eine Rechtswidrigkeit des Steuersatzes aussage, wenn die Zahl von Geldautomaten und konzessionierten Spielhallen zurückgehe. Das sei ein legitimes Ziel, das durch die Satzung erreicht werde. Spielsucht sei eine ernst zu nehmende Erkrankung. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshof bestätige die Kommunen, ihre rechtlichen Spielräume zur Prävention zu nutzen.


