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Ingelheim 

Anwohnerprotest zeigt Erfolg

09.03.2010 - INGELHEIM

Von Gerhard Grunwald

ANTENNEN Neuer Handyfunkmast in Posener Straße wird anders ausgerichtet

Eine beachtenswerte Wende - und dies im wahrsten Sinne des Wortes - hat die Auseinandersetzung rund um die Neuinstallation eines Mobilfunkmastes in der Posener Straße genommen. Wie in der AZ ausführlich berichtet, hatte das Mobilfunkunternehmen O 2 in direkter Nachbarschaft der Häuser 12 und 14 einen Sendemast aufgebaut, dessen Sendemodule in Richtung der vorgenannten Gebäude strahlen sollten. Diese Lösung ist nun vom Tisch. Nachdem sich Wolfgang Sturm und seine Frau, die im Haus Nummer 12 wohnen, an die für die Erteilung einer offiziellen Standortbescheinigung zuständige Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gewandt und gegen die aus ihrer Sicht "völlig unverständliche" Ausrichtung der Antennen protestiert hatten, wird nun die bereits aufgebaute Sendeanlage so gedreht, dass sie künftig nicht direkt auf die Häuser 12 und 14 abstrahlt.

Sturm wertet die neue Entwicklung zumindest als Teilerfolg. "Wie man sieht, hat sich die Angelegenheit doch gelohnt. Jedenfalls haben sie hier an der Baustelle die Sendeantennen so gedreht, dass die Antenne nicht mehr genau auf unser Haus strahlt", freut sich der Ingelheimer.

In einem Antwortschreiben teilte die Behörde dem Beschwerdeführer nun mit, dass das Genehmigungsverfahren zur Erteilung einer Standortbescheinigung einwandfrei gelaufen sei. Die Erlaubnis sei nach der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" rechtens. Gleichwohl kommt nach einer Neubewertung des Sachverhaltes die Bundesnetzagentur ebenso wie Wolfgang Sturm zu dem Ergebnis, dass die ursprüngliche Ausrichtung der Antennen keinen großen Sinn macht, weil die Sendeleistung durch die Häuser 12 und 14 vollkommen abgeschattet würde.

Auf diesen Einwand hin angesprochen, hat das Unternehmen O 2 gegenüber der Bundesnetzagentur eingeräumt, dass ursprünglich ein anderer Platz für die Sendeeinheit vorgesehen gewesen sei. Man habe diese Planung inklusive der Strahlungsrichtung dann unverändert für den neuen Standort übernommen. Aus funktechnischer Sicht müsse die installierte Antennenanlage nun aber überarbeitet werden.

"Der Betreiber hat versichert, dass er die Anlage, so wie sie jetzt aufgebaut ist, nicht in Betrieb nehmen wird und dass er die Änderung der Anlage unverzüglich bei der Bundesnetzagentur beantragen wird", heißt es abschließend in dem Schreiben der Behörde.

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