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Ingelheim 

Mehr Mitspracherecht für Zuwanderer

30.12.2008 - INGELHEIM

Von Beate Schwenk

Ingelheimer Ausländerbeirat bereitet sich auf die gesetzliche Änderung mit Ausweitung des Wahlrechts vor

Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Reform der kommunalen Ausländerbeiräte beschlossen. Mitglieder des Ingelheimer Ausländerbeirats begrüßen die Neuregelungen. Auf den ersten Blick sticht vor allem eine Veränderung ins Auge: In Zukunft heißen alle Ausländerbeiräte in Rheinland-Pfalz "Beiräte für Migration und Integration". "Reform nutzen" Neben der neuen Bezeichnung gibt es aber auch eine Menge inhaltlicher Veränderungen, wie Minas Ioannidis, Vorsitzender des Ingelheimer Ausländerbeirats, weiß. So wurde zum Beispiel vor allem das Wahlrecht erheblich ausgeweitet. Wenn im kommenden Herbst die neuen Beiräte in der Stadt Ingelheim zur Wahl stehen, dürfen erstmals auch Spätaussiedler und eingebürgerte Zuwanderer an die Urnen gehen. Beim passiven Wahlrecht geht die Reform sogar noch einen Schritt weiter: Kandidieren können auch deutsche Staatsangehörige ohne Migrationshintergrund. Nachbarschaft In der Ausweitung des Wahlrechts sieht Liborio Labita einen sehr wichtigen Schritt nach vorn. Denn nun könnten zum ersten Mal auch gut integrierte Migranten mit deutschem Pass an den Wahlen teilnehmen, betont Liborio Labita, Mitglied des Ausländerbeirats und Vorsitzender des Integrationsbeirats des Kreises Mainz-Bingen. Gestärkt wird mit der nun beschlossenen Reform auch die politische Partizipation. Nach neuer Gesetzeslage ist der Vorsitzende des Gremiums nun berechtigt, an Stadtrats- oder Kreistagssitzungen teilzunehmen, in denen es um Migrations- und Integrationsangelegenheiten geht -  wenngleich nur mit einer beratenden Stimme. Und noch eine wichtige Änderung hat der rheinland-pfälzische Landtag beschlossen: Ab sofort gibt es bei den Wahlen kein Mindest-Quorum mehr. Bislang galt der Ausländerbeirat nur dann als gewählt, wenn mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben hatten. Lag die Wahlbeteiligung darunter, gab es keinen Anspruch auf eine Interessenvertretung. Das neue Gesetz lässt nun auch diese Hürde fallen. Insgesamt, so meinen Ioannidis und Labita, stelle die Reform einen wesentlichen Fortschritt dar. Die Arbeit der kommunalen Beiräte werde auf ein breiteres Fundament gestellt und Mitwirkungsrechte von Zuwanderern gestärkt. Einen nachhaltigen Effekt kann das Gesetz aber nur entfalten, wenn die Mitwirkungsmöglichkeiten von den Berechtigten auf breiter Basis in Anspruch genommen werden. Das wissen natürlich auch die Mitglieder des amtierenden Ausländerbeirats, der seit dem Januar des Jahres 2005 im Amt ist. Daher werden die Interessenvertreter in den kommenden Wochen und Monaten auch ganz kräftig die Werbetrommel rühren, um das Gesetz entsprechend bekannt zu machen. Urnengang im Herbst Nur so nämlich lassen sich neue Mitstreiter für die bevorstehenden Wahlen gewinnen. "Auf uns wartet sehr viel Arbeit", weiß Minas Ioannidis nur zu gut. Dennoch ist er optimistisch, dass man bis zum Herbst 2009 eine schlagkräftige Truppe zusammenstellen kann. Unklar ist nur noch der Wahltermin. Möglicherweise wird der Urnengang aber auch am selben Tag stattfinden wie die Bundestagswahlen, also am 27. September.

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