Montag, 13. Februar 2012 03:02 Uhr
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Allgemeine Zeitung

Bingen 

20 Euro für Hunde ohne Leine

25.06.2010 - BINGEN

GEFAHRENABWEHR Haupt- und Finanzausschuss plädiert für erhöhte Bußgelder / Stadtrat entscheidet am 1. Juli



(cts). Tauben füttern und Hunde ohne Leine werden richtig teuer. Mit der Stimmenmehrheit von CDU, FWG und FDP geht die Empfehlung der Binger Parteien in den Stadtrat: Erhöhter Druck mit Bußgeld soll für mehr Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt sorgen.

Die seit zwei Jahren gültige Gefahrenabwehrverordnung erwies sich als zahnloser Tiger: ohne Bußgeld keine Handhabe für die Ordnungskräfte. Die Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss gab Ordnungsamtsdezernent Michael Hanne (FDP) darum grünes Licht. Nichtanleinen kostet laut Entwurf 20 Euro, Zigarettenkippen wegschnippen zehn Euro und Grillen im Park bis zu 50 Euro.

Appelle und Anstand allein reichten nicht aus. Zwar kein Gesetz, aber eine Verordnung gibt Rückendeckung: die „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Seit zwei Jahren ist das Papier in Kraft. Zeit für eine Zwischenbilanz.

„Ordnungskräfte sprechen nur mündliche Verwarnungen aus“, so Dezernent Michael Hanne. Die Gangart soll jetzt verschärft werden. Der Haupt- und Finanzausschuss diskutierte kontrovers über einen Bußgeldkatalog. Grüne und Sozialdemokraten lehnen das Papier ab. „Soziale Probleme zwischen Menschen sind nicht per Bußgeld zu regeln“, ärgert sich Grünensprecher Jens Voll.

CDU-Fraktionssprecher Frank Berlep unterstützt den Vorstoß des FDP-Dezernenten. „Wir wollen den Job der Ordnungskräfte erleichtern“, so Hanne. Als Vorbild dienten Alzey, Idstein, Wiesbaden, Mannheim und Frankfurt. „Allerdings werden wir sicher nicht die Idee vom Fähnchen im Hundehaufen kopieren“, betont Hanne.

Die Gefahrenabwehr-Verordnung ist aus dem Bürgerwunsch nach mehr Sauberkeit im Stadtbild hervorgegangen. Mehr Macht gegenüber Müll-Wegwerfern, Beetpflanzen-Dieben und Tauben-Fütterern war das Ziel. Eine Arbeitsgruppe der Binger Agenda hatte sich dem Thema angenommen. Bitten und Appelle reichten jedoch nicht aus. Mit der Landesgartenschau und neuen Grünanlagen nahm der Gedanke erneut Fahrt auf. Es sollte nicht verwahrlosen, was für viel Geld umgebaut worden war.

Als ordnungswidrig gelten Tauben füttern, Rasen verunreinigen, auf Fußwegen radeln oder wildes Zelten. Grillen in Parks, Plakate kleben oder Schauspielern ohne Genehmigung sind verboten. Die theoretische Geldbuße von bis zu 5000 Euro wurde seit der Einführung nie ausgesprochen.

Übrigens: Fiffi muss auch auf Feldwegen nicht nur „bei Fuß“, sondern ans Hundeband sobald sich eine andere Person nähert. Hundehalter sollten sich zudem vor dem Wingert-Spaziergang über Brut- und Setzzeiten schlau machen. Denn dann gilt durchgehend Anleinpflicht.

Abschließend wird die Sitzung des Stadtrates am 1. Juli über den Binger Bußgeldkatalog entscheiden. „Wir wollen die Liste auf Karten drucken, verteilen und nach einem halben Jahr wird’s ernst“, so Michael Hanne zum Prozedere.“

VERWARNUNGSGELDVORSCHLAG

Plakate anbringen ohne Genehmigung (20 bis 50 Euro), Werbemaßnahmen oder Schauspielerei in öffentlichen Anlagen ohne Genehmigung (30 Euro), Zelten im Park (35 Euro), Hundekot in Parks und auf Spielplätzen (80 Euro), Radfahren in Fußgängerzonen und Parkanlagen (10 Euro)

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