Von Christine Tscherner
Absicht oder unsensible Dummheit: Der verwehrte Einlass eines jungen Mannes mit dunkler Hautfarbe zur Abi-Fete beschäftigte die Binger Gremien. Kann die Stadtverwaltung auf die Selektion des Sicherheitsdienstes privater Veranstalter Einfluss nehmen? Eine Nachlese zum peinlichen Vorfall auf dem Rochusberg im Binger Hauptausschuss.
Die Mutter des abgewiesenen 19-Jährigen mischte sich still unter die Zuhörer im Kulturzentrum. Die Binger Grünen hatten bei der Stadtverwaltung nachgehakt. Eine Stellungnahme des Ordnungsamts war angesetzt.
Zum Rassismus-Vorwurf hatte die Security-Firma den Ball zurückgespielt: Mit Polizei und Ordnungsamt sei ein Sicherheitskonzept vor zwei Jahren erarbeitet worden, so der Sprecher der Wachfirma. “Bloß keinen Stress“, lautete die Devise. Einen rassistischen Hintergrund habe das Abweisen des dunkelhäutigen Mannes jedoch nicht gehabt.
“Menschenrechte schützen im Sinne der Gleichbehandlung“, führte Grünen-Sprecher Martin Rector aus, das müsse bei allem Verständnis für den Schutz einer Feier gewahrt sein.
Als mutmaßlicher Störenfried gilt der junge Mann beileibe nicht. Auch augenfälliger Alkoholgenuss kann kein Selektionskriterium gewesen sein. Es war sein Jahrgang, der auf dem Rochusberg den Abschluss der Schulzeit feierte. “Weil Jason am nächsten Tag arbeiten musste, hatte er sich seinem Freundeskreis als nüchterner Fahrer angeboten“, weiß die Mutter. Eltern von Augenzeugen hatten den Stein ins Rollen gebracht.
Das Verhältnis von städtischem Ordnungsamt und Sicherheitsdienst interessierte die Grünen. Oder anders: Hätte das miese Erlebnis des jungen Mannes an jenem Abend verhindert werden können?
“Es gab nicht die geringsten konzeptionellen Auflagen der Stadt an den Abi-Jahrgang zum Einlass-Procedere“, erinnert Ordnungsamtdezernent Michael Hüttner an die Gespräche. Mit dem Veranstalter sei die Anzahl des notwendigen Sicherheitspersonals auf 30 Personen festgelegt worden. Auflagen in Bezug auf Alkoholkonsum oder Verantwortlichkeit habe das Amt mit den Abiturienten geklärt. Grund für ausgiebige Hausrecht-Diskussionen sah das Amt im Vorfeld nicht.
Potentiellen Störenfrieden darf nach dem Hausrecht der Eintritt verwehrt werden. Die Absprache hierzu sei zwischen Veranstalter und Sicherheitsdienst zu treffen. Dezernent Hüttner und Oberbürgermeisterin Birgit Collin-Langen sind sich einig: “Dem Abi-Jahrgang ist der Vorfall bestimmt genauso peinlich.“ Aus Erfahrung klug geworden: Die Hautfarbe darf an der Fetentür keine Rolle spielen, ganz klar. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung ist eindeutig.

